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Corona-Krise

Können Stechmücken das Coronavirus übertragen?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Schule wegen Corona geschlossen, Kind in Quarantäne: Was steht einem zu, wenn man dann nicht mehr zur Arbeit kann? Diese und weitere Corona-Fragen seiner Leser beantwortet der Nordkurier hier.
Veröffentlicht:31.08.2020, 11:08

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Ich bin blind und habe immer große Probleme beim Einsteigen in den Bus. Früher konnte ich mich immer in die erste Sitzreihe setzen, aber jetzt muss diese freibleiben, und ich muss mich immer durch den gesamten Bus tasten, um einen Platz zu finden. Es ist doch sinnlos die erste Sitzreihe zu sperren, wenn alle vorn einsteigen und dort die Fahrkarten lösen.

Mit der Freigabe von Reisebusveranstaltungen hatte die Landesregierung MV im Mai festgelegt, dass die Busse nur zu 70 Prozent belegt werden dürfen und der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden muss. Zum Schutz von Busfahrern sowie Reiseleitern muss die erste Sitzreihe gesperrt bleiben.

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Auch beim Ein- und Ausstieg sind Masken zu tragen. Bei Reisebussen sollte der vordere Einstieg für die vorderen Sitzplätze bis zum Mitteleinstieg und der hintere Einstieg für die Plätze bis zum Heck benutzt werden.

Wegen eines Corona-Falls wurde die Schule meines Kindes geschlossen. Ich muss nun mein Kind in der Quarantäne betreuen und kann deshalb nicht zur Arbeit. Wie viel Geld steht mir jetzt zu?

Vorausgesetzt, das Kind ist unter zwölf Jahre alt und es gibt keine andere Möglichkeit der Betreuung, gibt es für bis zu zehn Wochen Lohnersatz. Für Alleinerziehende gelten 20 Wochen. Die Leistung kann man auch tageweise stückeln. Besteht die Möglichkeit, auch von zuhause aus zu arbeiten, dann zahlt die zuständige Behörde in der Regel keinen Lohnersatz.

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Ist das Kind erkältet und wurde deshalb vom Lehrer nach Hause geschickt, besteht für gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld, und zwar nach dem neuen Beschluss von 27. August 2020 für 15 Arbeitstage pro Jahr. Alleinerziehende erhalten dann bis zu 30 Tage Krankengeld. Um das Geld zu beantragen, muss man aber eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen.

Kann das Coronavirus über Stechmücken übertragen werden?

Das ist bislang noch völlig unklar. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es weltweit bislang keine Hinweise darauf, dass das Coronavirus SARS-CoV-2 über Stechmücken an Menschen übertragen werden kann.

Wir haben gelesen, dass aus Bibliotheken entliehene und zurückgegebene Bücher und CD´s derzeit 24 Stunden in Quarantäne und anschließend gereinigt werden müssen. Wie verhält es sich in den Kitas mit Büchern, Malsachen oder Spielzeug, das die Kinder an den wöchentlichen Spielzeugtagen in die Kita mitbringen dürfen?

Nach Auskunft des Sozialministeriums MV wurde Ende Juli für den Kita-Regelbetrieb ein neues Hygienekonzept erstellt. Demnach werden Gruppen soweit wie möglich getrennt. Sie werden festen Räumen zugeordnet, und ein wechselseitiger Gebrauch von Alltagsmaterial wie Spielzeug zwischen den Gruppen wird vermieden.

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Da es weitgehend konstante Gruppe gebe, müsse das Spielzeug nicht gereinigt werden, sagt ein Ministeriumssprecher. Gleiches gelte für Spielzeug, das von Zuhause mitgebracht werde. Eine Reinigung (nicht Desinfektion) von Alltagsmaterialien, die von Kindern genutzt würden, sollte nur dann durchgeführt werden, wenn die Bildung neuer Gruppen notwendig sei.

Schicken Sie Ihre Frage an: [email protected] Betreff: „Frage zu Corona“

Nachdem in der vergangenen Woche der 1000sten Corona-Fall in MV registriert wurde, war es an der Zeit, sich den Verlauf der Corona-Krise noch einmal im Detail anzusehen. Wie begann die Corona-Krise im Nordosten? Wann gab es die meisten Infektionen? Welcher Landkreis ist der „gefährlichste” gewesen? Nordkurier-Reporter Carsten Korfmacher berichtet hier ausführlich darüber.