Finanzamt verlängert Frist
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Wer die freien Tage um Ostern nutzen wollte, um endlich alles für die Steuererklärung zu erledigen, kann nun doch noch die Sonne genießen. Denn es gibt eine Neuerung, die Steuerpflichtigen etwas mehr Luft verschafft. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2018, die jetzt fällig wird, wurde die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Darauf weisen die Experten vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL e. V.
Zeit bis Ende Juli
Die Steuererklärung ist deshalb nicht mehr bis Ende Mai, sondern spätestens bis Ende Juli einzureichen. Wer vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater vertreten wird und bisher bis zum Jahresende die Erklärung abgeben musste, hat ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. In diesem Fall muss die Steuerklärung bis spätestens zum 29. Februar 2020 beim Finanzamt eingehen. Allerdings kann das Finanzamt die Steuererklärung in bestimmten Fällen früher anfordern.
Keine verlängerte Frist gibt es den Fachleuten zufolge für diejenigen, die ihre Steuererklärung nur freiwillig einreichen. Bei der Antragsveranlagung gelten unverändert vier Jahre.