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Ratgeber Auto

Nach Unfällen mit kleinen Tieren weiterfahren oder nicht?

München / Lesedauer: 2 min

Sie sind mitunter süß, haben ein kuscheliges Fell oder buntes Gefieder. Doch nach einer Kollision mit wild lebenden Kleintieren sollten sich Autofahrer anders verhalten, als man denkt.
Veröffentlicht:10.01.2020, 14:20
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Nach einem Zusammenstoß mit Kleintieren wie Igeln, Eichhörnchen, Kaninchen oder Kröten sollten Autofahrer sich und andere nicht gefährden und im Zweifel einfach weiterfahren. Das gelte vor allem bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, rät Christoph Hecht vom ADAC.

„Das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen aus dem Auto und Herumlaufen auf der Straße in Gefahr zu bringen, ist sehr hoch”, erklärt der Experte. Und Rettungsversuche seien meist auch sinnlos. Kleintiere seien nach dem Unfall mit einem Auto meist ohnehin sofort tot oder zu schwer verletzt, um ihnen noch helfen zu können.

Hände ans Lenkrad und bremsen

Läuft ein Kleintier über die Straße, rät der ADAC, das Lenkrad beidhändig festzuhalten und kontrolliert zu bremsen. Wer für kleine Wildtiere voll in die Bremsen steigt und dadurch einen Auffahrunfall riskiert, muss damit rechnen, nach einem Unfall eine Teilschuld zu bekommen.

Die Polizei müsse man nur verständigen, wenn bei dem Unfall Menschen verletzt wurden oder das Kleintier andere gefährdet, etwa weil es mitten auf der Straße liegt. Unfälle mit sogenanntem Schalenwild wie Reh, Hirsch und Wildschwein dagegen sind laut ADAC in den meisten Bundesländern meldepflichtig.

Bei Hund und Katze sieht's anders aus

Tiere gelten vor dem Gesetz als Sache. Daher könne es bei herrenlosen Wildtieren keine Unfallflucht geben. Haustiere wie Hund und Katze haben dagegen meist einen Besitzer. Der ADAC rät nach einer Kollision mit Haustieren, anzuhalten und die Polizei zu benachrichtigen. Wer das nicht tut, riskiert, von möglichen Zeugen wegen Tierquälerei angezeigt zu werden.

Es kann auch im eigenen Interesse sein, nach dem Zusammenstoß mit einem Haustier dessen Halter ermitteln zu lassen. Gegen ihn könnten etwa Ansprüche wegen Schäden am eigenen Fahrzeug geltend gemacht werden. Denn wenn Hunde oder Katzen einen Unfall verursachen, hafte der Tierhalter.

Nach dem Anhalten gilt: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen.