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Leser-Fragen

Reisen, Impfen, Tests, Sport und Co. – Welche Corona-Regeln gelten?

Schwerin / Lesedauer: 6 min

Leser haben uns viele Fragen rund um das Thema Corona gestellt. Hier haben wir für Sie die Antworten zusammengetragen.
Veröffentlicht:29.04.2021, 18:07

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Muss ich meiner Reinigungskraft jetzt jede Woche einen Coronatest anbieten?

Nein, das ist nicht erforderlich. Die Arbeitsschutzverordnung zielt nämlich nur auf das betriebliche Infektionsrisiko ab. In Betrieben muss also der Arbeitgeber eine Testmöglichkeit anbieten. Eine Haushaltshilfe im privaten Haushalt gilt nicht als betriebliche Angestellte, deshalb ist in diesem Fall eine Testpflicht nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber erwünscht.

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Kann ich mit dem Selbsttest vom Arbeitsplatz am gleichen Tag zum Friseur?

Nein, das geht nicht, denn der Friseur muss den Selbsttest vor Ort beobachten können. Der Selbsttest ist nur vor den Augen des Friseurs möglich.

Wir wohnen in MV und besitzen zusätzlich eine Ferienwohnung. Ist es erlaubt, derzeit Besuch aus unserer Kernfamilie in der Ferienwohnung unterzubringen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Zwar ist Besuch innerhalb der Kernfamilie zulässig, wenn die Kontaktregel eingehalten wird, wonach zu einem Hausstand immer nur noch eine weitere Person hinzukommen darf (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Die Vergabe einer Ferienwohnung an den Kernfamilienbesuch ist aber laut aktueller Coronaschutz-Verordnung des Landes (§ 4) nicht gestattet.

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Es heißt, dass man in Gebieten mit einem Inzidenzwert über 100 noch zwischen 22 und 0.00 Uhr joggen und spazieren gehen darf. Gilt das auch für Radtraining?

Laut Infektionsschutzgesetz sind in diesem Fall Sportarten erlaubt, die allein betrieben werden. Folglich gehört auch Radsport dazu, wenn man allein unterwegs ist.

Wir möchten im Mai im Rahmen des Modellprojekts in Schleswig-Holstein Urlaub machen. Was müssen wir beachten?

Schleswig-Holstein ist seit Monaten das Bundesland mit der geringsten Inzidenz. Die vorsichtigen Öffnungsschritte gelten derzeit zunächst nur für die Schleiregion und Eckernförde. Ende April/Anfang Mai wollen die Lübecker Bucht, Büsum sowie Nordfriesland nachziehen.

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Das Öffnungsangebot richtet sich vorrangig zunächst an Urlauber in Ferienwohnungen und Camper. Teilweise soll auch die Innengastronomie in das Konzept einbezogen werden. Urlauber müssen beim Check-in einen aktuellen Test vorlegen, der zweite Test wird nach 48 Stunden vorgenommen. Die Ergebnisse werden vom Gast und Gastgeber gemeinsam dokumentiert und gelten als Nachweis für die Gesundheitsämter.

Darüber hinaus müssen die Gastgeber sicherstellen, dass sich ihre Gäste selbst versorgen. So sind zum Beispiel Frühstücksbuffets nicht erlaubt.

Kann ich in Corona-Zeiten immer noch problemlos eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wollen die Versicherer meist ganz genau wissen, wie groß das Risiko des Antragsstellers ist, tatsächlich dauerhaft zu erkranken. Die Corona-Erkrankung halten viele Versicherer inzwischen für ein unwägbares Risiko.

Nach einer Umfrage der Finanztipp-Stiftung unter den 20 größten Lebensversicherern in Deutschland gibt es große Unterschiede, jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Hat man keine Symptome und ist schon seit einem Monat gesund, bekomme man demnach problemlos einen Vertrag ohne Ausschluss und Aufpreis.

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Habe man aber Symptome oder sei man sogar im Krankenhaus gewesen, müsse man sich gedulden, weil die Versicherer warten wollen, bis man garantiert wieder fit sei. Manche forderten drei, manche zwölf Monate. Die meisten aber wollten sich nicht festlegen. Wer unter sogenannten Long-Covid-Symptome leide, der müsse sich auf monatelange Wartezeiten oder gar eine Ablehnung einstellen.

Wir haben eine Flugreise in den Urlaub gebucht, und unsere Maschine startet sehr früh am Morgen in Berlin. Dürfen wir jetzt trotz Ausgangsverbot in der Nacht von Brandenburg nach Berlin fahren?

Diese Frage ist derzeit höchst umstritten. Während die bisherigen Allgemeinverfügungen und Landesverordnungen in der Urlaubsreise einen gültigen Ausnahmegrund zur Umgehung der nächtlichen Ausgangssperre sahen, wenn man zum Beispiel das Flugticket vorweisen kann, ist dies mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht mehr der Fall. Erlaubt ist jetzt nach Angaben des Bundesinnenministeriums nur noch die nächtliche Reise zu einem Flug aus beruflichen Gründen. Wer also eine touristische Flugreise antreten will, sollte demnach umbuchen oder umplanen.

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Allerdings fordert der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) Ausnahmen. Die Kontrolleure von Polizei und Ordnungsämtern müssten im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, weshalb es unterwegs sei, sagte ein BDL-Sprecher.

Dort, wo nächtliche Ausgangssperren gelten, müssten früh abfliegende oder spät ankommende Passagiere auf dem schnellsten Weg zum Flughafen anreisen beziehungsweise vom Flughafen nach Hause reisen können.Gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes sind inzwischen auch bereits mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Ich wohne in Berlin. Kann ich mich in Mecklenburg-Vorpommern mit Astrazeneca gegen Corona impfen lassen?

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums MV gilt das Wohnortprinzip. Demnach dürfen sich nur Bürger und Bürgerinnen mit gemeldetem Wohnsitz in MV auch hierzulande impfen lassen.

Ich habe kommende Woche einen Termin in einer Augenklinik. Es kann sein, dass ich danach die Rückfahrt mit dem Auto nicht antreten kann. Darf ich dann bei einer befreundeten Familie übernachten?

Ja, das ist erlaubt, vorausgesetzt, die Kontaktregel wird eingehalten. Es darf zu einem Hausstand immer nur noch eine weitere Person hinzukommen (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet).

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Ich wohne in Sachsen und habe beruflich im Landkreis Vorpommern-Greifswald zu tun. Darf ich dort auf meinem Boot statt in einer Pension übernachten? Und darf ich ein Familienmitglied mitbringen?

Die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern und speziell auch in den Landkreis Vorpommern-Greifswald aus beruflichen Gründen ist erlaubt. In diesem Fall darf dann auch die Zweitwohnung oder das eigene Boot am Dauerliegeplatz genutzt werden, vorausgesetzt, man kann die berufliche Tätigkeit vor Ort nachweisen. Die Begleitung eines weiteren Familienmitglieds ist dagegen nicht erlaubt.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat ein generelles Ausreiseverbot verfügt. Dürfen wir jetzt von Neustrelitz zum Beispiel nach Rostock fahren?

Es besteht kein generelles Ausreiseverbot. Die Fahrt in einen anderen Landkreis ist grundsätzlich nicht verboten, es sei denn, der betreffende Landkreis hat wegen der hohen Inzidenz ein entsprechendes Einreiseverbot verhängt. Für die Stadt Rostock trifft das derzeit nicht zu.

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