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Befreiung beantragen

So kommen Lauben-Besitzer um den Rundfunkbeitrag

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Das Frühling ist da, das Gartenhäuschen lockt – und der Rundfunk fordert Geld. Wer für seine Laube nicht bezahlen will, muss das auch nicht immer.
Veröffentlicht:30.04.2019, 11:12

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Die Gartensaison beginnt gerade und viele Menschen bereiten ihre Lauben vor. Zu diesen Vorbereitungen sollte auch gehören, über einen Befreiungsantrag von der Rundfunkgebühr nachzudenken. Dazu riet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. So könnten Laubenbesitzer vermeiden, doppelte Gebühren zu bezahlen, immerhin 17,50 Euro monatlich, die ansonsten fällig wären.

„Grundsätzlich unterliegen Gartenhäuschen oder Lauben nicht der Beitragspflicht, wenn sie nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind”, erklärte Wiebke Cornelius von den MV-Verbraucherschützern. Bei Gartenhäuschen, die hingegen zum Wohnen geeignet sind, sei von einer Beitragspflicht auszugehen. Diese Häuschen könnten aber beitragsfrei gestellt werden, indem sie als Nebenwohnung deklariert werden. Den Antrag dazu finden Sie hier.

Im März dieses Jahres lief die zweite Welle des sogenannten Datenabgleichs des Beitragsservice. Die erste Welle begann bereits 2018. Damit wird versucht, säumige Zahler zu finden. Wer demnach zahlen muss, ist aber nicht immer so eindeutig, wie es der Beitragsservice in seinen Schreiben gerne darstellt. Wohnung ist nicht gleich Wohnung, auch in anderen Fällen als den Gartenhäuschen sind Befreiungen möglich. Einen Ratgeber hierzu finden Sie hier.

Schlagzeilen machte der Beitragsservice zuletzt unter anderem, indem er eine Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflation forderte beziehungsweise höhere Gebühren einklagen wollte.