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Ratgeber Energie

So wehren Sie sich gegen massiv gestiegene Energiepreise

Berlin / Lesedauer: 4 min

Ist die Preiserhöhung durch den Versorger rechtens? Muss jeder die Gasumlage zahlen? Sind die Abschläge zu hoch? Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Energiekrise.
Veröffentlicht:30.08.2022, 20:02

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Wie können sich Bürger gegen Preiserhöhungen eines Versorgers (zum Beispiel bei Gas oder Strom) wehren?

Wenn ein Versorger die Preise erhöht, muss dies unter bestimmten Bedingungen geschehen, die juristisch klar vorgegeben ist. Nicht jede Preiserhöhung ist rechtens, auch nicht in der Energiekrise. Dies gilt vor allem bei Verträgen mit einer Preisgarantie. Erst am Dienstag untersagte das Düsseldorfer Landgericht dem Unternehmen „Extra Energie” per einstweiliger Verfügung bereits angekündigte Preiserhöhungen (Az. 12 O 247/22).

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Die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas dürften nicht auf Kunden umgelegt werden, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthielten. „Extra Energie” müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Deshalb ist es im Zweifelsfall ratsam, Preiserhöhungen unabhängig prüfen zu lassen. Hierbei helfen die Verbraucherzentralen.

Kann der Versorger sowohl den Gaspreis erhöhen als auch die Gasumlage berechnen?

Ja, das ist sogar der Regelfall. Die Gasumlage ist eine Zahlung, die der wirtschaftlichen Stabilisierung der Gasimporteure in Deutschland dient. Sie sollen damit vor möglichen Insolvenzen bewahrt werden, die die Versorgungssicherheit in Deutschland bedrohen und zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kettenreaktionen führen könnten.

Die Versorger müssen diese Umlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde zahlen und dürfen sie an ihre Kunden weitergeben. In der Praxis wird das wohl fast jeder Versorger tun. Unabhängig davon wird es aufgrund der massiv gestiegenen Gaspreise auch zu „regulären” Preiserhöhungen kommen.

Muss jeder Gaskunde die Umlage zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass alle Erdgasverbraucher in Deutschland die Gasumlage tragen müssen. Es spielt also keine Rolle, ob das Gas zum Heizen, Kochen oder nur für Warmwasser benötigt wird. Wer überhaupt kein Gas als Energiequelle nutzt, ist von der Gasumlage nicht betroffen. Gute Nachrichten gibt es für Verbraucher, die mit Fernwärme heizen oder sogenanntes LPG nutzen. Nach letzten Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium fällt die Gasumlage auf diese Energiearten nicht an.

Müssen auch Verbraucher die Gasumlage zahlen, die eine Preisgarantie in ihrem Vertrag vereinbart haben?

Laut Verbraucherzentrale gibt es hier noch keine abschließende rechtliche Einordnung. Unter Umständen wird die Gasumlage juristisch anders bewertet als eine „reguläre” Preiserhöhung, die durch eine Preisgarantie ausgeschlossen werden soll. Die Verbraucherschützer raten Bürgern deshalb, die Umlage erst einmal zu zahlen, wenn es ihnen möglich ist.

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Zugleich sollten sie den Versorger schriftlich darauf hinweisen, dass dies nur unter Vorbehalt geschieht. Klärt sich die Rechtslage, kann der Betrag zurückgefordert oder mit eventuellen Nachzahlungen verrechnet werden.

Welche Möglichkeiten des Energiesparens haben Bürger?

Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die natürlich von den individuellen Wohnbedingungen abhängen. Wichtig ist, sich nicht nur auf das Thema „Gas” zu fokussieren, das in den Medien derzeit sehr viel Beachtung findet. Auch andere Energieträger haben sich stark verteuert und die nächste Energiekrise, nämlich bezüglich Strom und dessen Preis, kündigt sich bereits an.

Die Verbraucherzentralen haben ein sehr umfangreiches Angebot an Tipps, Tricks und Maßnahmen zusammengestellt , die Bürger teilweise auch recht einfach umsetzen können. Ein ergänzendes Angebot gibt es von der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV): Mit interaktiven „Energiespar-Checks” können Bürger ihren Verbrauch richtig einordnen und reduzieren.

Die „Energiesparfibel” gibt nützliche Online-Tipps. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzlich eine kostenfreie Beratung in Sachen Energieeffizienz und Kostensenkung angeboten.

Haben auch Haushalte mit einem Mittelschichts-Einkommen im Notfall Anspruch auf staatliche Unterstützung?

Ja. Die wichtigsten Informationen sowieso Ansprechpartner dazu haben wir in diesem Artikel  zusammengefasst.

An wen können sich Bürger wenden, die Fragen zu diesen Themen haben?

Wer Fragen rund um das Thema Preiserhöhungen und Energiekosten hat, wendet sich am besten an die Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Diese stehen Bürgern bei allen Fragen rund um ihr Kundenverhältnis zu Versorgern oder Vermietern unterstützend zur Seite.

Wenn es um Fragen der staatlichen Unterstützung geht, sind die eigentlichen Ansprechpartner die jeweils zuständigen Behörden wie das Jobcenter oder das Sozialamt, die normalerweise städtisch beziehungsweise auf Kreisebene organisiert sind. Da deutsche Behörden aber nicht für Klarheit, Effizienz und Kundenfreundlichkeit berühmt sind, lohnt eine vorherige Kontaktaufnahme mit einem regionalen Sozialverband.

Der VdK zum Beispiel ist mehrfach in MV und Brandenburg vertreten, auch der Sozialverband Deutschland bietet hier wertvolle Hilfe. Zudem können sich Bürger an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Diakonie wenden, die Gewerkschaften wiederum stehen meist nur ihren Mitgliedern zur Verfügung. Der deutsche Mieterbund hilft bei Fragen rund um das eigene Mietverhältnis.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Kontaktdaten der Ansprechpartner im Nordosten:
An wen sich Bürger im Nordosten mit Energie-Problemen wenden können