Herbst
Strenge Regeln für Laub-Entsorgung in Vorpommern
Anklam / Lesedauer: 3 min
Für das Laubverbrennen hat jeder Landkreis seine eigenen Regeln. Wer im Landkreis Vorpommern-Greifswald heruntergefallenes Laub beziehungsweise pflanzliche Abfälle entsorgen will, hat dafür mehrere Möglichkeiten. Verbrennen ist allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig, wie es vom Landkreis heißt. Laubfeuer sind demnach nur in den Monaten März und Oktober erlaubt, solange alle anderen Optionen unzumutbar sind. Der Landkreis Meckelnburgische Seenplatte ist da etwas großzügiger. Die dortigen Regeln finden Sie in diesem Beitrag.
Grundsätzlich gilt in Vorpommern-Greifswald: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten, „denn die Verbrennung stellt in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar”, so der Landkreis. Das gilt nicht nur für Laub, sondern auch für Bretter, Bohlen, Balken und weitere Holzprodukte.
Kompostieranlage oder Wertstoffhof anfahren
Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren – das sind die ersten Schritte, die beim Entsorgen pflanzlicher Abfälle vom Landkreis Vorpommern-Greifswald genannt werden. Sollte Grundstücksbesitzern das nicht möglich sein, sei der Gartenabfall einer Kompostieranlage oder einem Wertstoffhof zu übergeben.
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Nur wenn diese Schritte alle nicht zumutbar seien, könnten pflanzliche Abfälle im März und Oktober im Garten verbrannt werden, heißt es weiter vom Landkreis. Allerdings wird diese Ausnahme sofort wieder eingeschränkt. Ist der Garten groß genug zum Kompostieren, sei dies zu tun. Ansonsten sei einer der Wertstoffhöfe im Kreis Vorpommern-Greifswald die richtige Adresse. Dort könnten Bürger bis zu einen Kubikmeter Pflanzenabfälle pro Werktag kostenfrei abgeben. Damit fällt meistens mindestens eine der beiden Voraussetzungen für das Laubverbrennen weg, heißt es.
Dieses Holz darf verbrannt werden
Verbrennen dürfen Einwohner im Kreis Vorpommern-Greifswald dafür andere Dinge: gekauftes Kaminholz, Holz aus dem Wald (das weniger als rund 25 Prozent Restfeuchte aufweist) und trockenes Bruchholz. Holz von Bäumen und Äste ab drei Zentimeter Durchmesser darf „im Zuge der Gartengestaltung” ebenfalls verbrannt werden, ist beim Landkreis nachzulesen. Dafür muss es allerdings aufgespalten, auf Länge geschnitten und mindestens ein Jahr lang gelagert worden sein.
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Wer also all diese Bedingungen erfüllt, muss sein Feuer zuvor noch bei der jeweiligen Gemeinde und der Feuerwehr anmelden – und letztlich dafür sorgen, dass Anwohner und Nachbarn nicht belästigt werden.
Die Behörden entscheiden, ob der Weg zum Wertstoffhof unzumutbar ist und das Verbrennen von Gartenabfällen genehmigt werden kann. Davon abgesehen appelliert das Umweltministerium in Schwerin: Bürger sollten gänzlich auf der Verbrennen verzichten. "Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß. Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren", heißt es.