StartseiteRatgeberWas beim Umtausch der Führerscheine wichtig ist

Abschied

Was beim Umtausch der Führerscheine wichtig ist

Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Autofahrer in Deutschland müssen Abschied vom aktuellen Führerschein nehmen. Stattdessen kommen Plastikkärtchen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Veröffentlicht:17.02.2019, 19:08

Artikel teilen:

Ob im zarten Rosa aus DDR-Zeiten, dem Grau der alten Bundesrepublik oder einer der anderen Versionen der aktuellen Führerscheine – der deutsche Autofahrer muss bald von seiner jahrealten Flebbe Abschied nehmen.

Es wird eine Trennung auf Raten. Und am Ende – Stichtag 19.  Januar 2033 – soll jeder die neue, genormte EU-Plastikkarte in der Tasche haben. Das wirft vor allem bei Autofahrern Fragen auf. Immerhin sind 43 Millionen Führerschein-Inhaber betroffen.

Wer ist betroffen?

Es ist leichter zu sagen, wer nicht betroffen ist: Wer seinen Führerschein nach dem 28. Januar 2013 gemacht hat, hat bereits die neuste EU-Führerschein-Generation. Alle anderen Führerschein-Besitzer müssen aufs Amt – wie viel Zeit sie dafür noch haben, ist abhängig vom Alter des Führerscheins und vom Alter des Führerscheinbesitzers. Die Fristen sind noch nicht endgültig beschlossen.

Wie sind die Fristen?

Nach den derzeitigen Plänen des Bundesrats, denen die Bundesregierung noch zustimmen muss, sollen erst die Papier-Führerscheine umgetauscht werden und dann die Plastikkarten. Für die Papier-Führerscheine soll der Umtausch bis 2025 abgeschlossen sein – es sei denn, der Besitzer ist vor 1953 geboren. Diese Jahrgänge können sich mit dem Umtausch bis Januar 2033 Zeit lassen. Die genauen Fristen für beide Führerschein-Arten sind nach Alter gestaffelt – die Details stehen in der Tabelle unten.

Was muss ich tun und was brauche ich beim Amt?

Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss an seinem Wohnort die zuständige Behörde aufsuchen – meist die Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt. Mitzubringen sind neben dem alten Führerschein der Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Wer noch einen Papier-Führerschein hat und nicht mehr dort wohnt, wo der Führerschein ausgestellt wurde, muss zudem eine Karteikarten-Abschrift der damals ausstellenden Behörde vorlegen. Dieses Dokument gibt es meist kostenlos, seine Beschaffung kann aber mit Aufwand verbunden sein.

Die Behörde, die meinen Papier-Führerschein ausgestellt hat, existiert nicht mehr.

Viele Landkreise, die früher Führerscheine ausgestellt haben, sowie alle DDR-Behörden sind inzwischen aufgelöst. In der Regel werden die Unterlagen von damals bei der heute zuständigen Behörde aufbewahrt – etwa beim Nachfolge-Landkreis. Details dazu, etwa für DDR-Behörden, konnte das Bundesverkehrsministerium dem Nordkurier am Freitag auf Anfrage nicht nennen. Unsere Redaktion wird sich dieser Frage in einem Folgebeitrag in der kommenden Woche widmen.

Wer zahlt die Zeche?

Drei Mal dürfen Sie raten: natürlich die Autofahrer. Mit 25 Euro plus Foto-Kosten ist der Umtausch nicht gerade ein Schnäppchen.

Verliere ich beim Umtausch Führerschein-Klassen?

„Das kann passieren“, weiß Marilyn Walter von der Fahrschule „Fahrwerk M“ in Neubrandenburg, die sich intensiv mit den Neuerungen beschäftigt hat. Meist seien davon aber nur Menschen betroffen, die beruflich Auto fahren und bislang große Lastwagen mit bestimmten Anhängern steuern durften. Diese Führerschein-Klassen müssen seit einigen Jahren regelmäßig durch ärztliche Prüfungen aufgefrischt werden. Dies galt bislang nicht für Inhaber älterer Führerscheine. Mit der Umstellung dieser alten Führerscheine ändert sich das jetzt – die Klassen gelten dann nur noch befristet.

Marilyn Walter hat für diese Regelung Verständnis: Es sei sinnvoll, Autofahrer ab und zu auf Fahrtauglichkeit zu prüfen, gerade bei den schwereren Klassen. In ihrer Fahrschule bietet sie auch Auffrischungs-Unterricht für Senioren an – und dort kämen ebenfalls so einige gefährliche Marotten an den Tag: „Und das wird dann mit einem ‚Das mache ich seit 30  Jahren so‘ begründet.“

Wie lange muss man auf die neuen Flebben warten?

Der ADAC geht aktuell von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen aus.

Und was, wenn ich den Umtausch einfach nicht mache?

Wer angesichts des Aufwands darüber nachdenkt, die alte Erlaubnis einfach zu behalten, den warnt der ADAC. Autofahrern und Motorradfahrern droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Anders sieht es im Fall von Lkw- und Bus-Führerscheinen aus. Deren Besitzer begehen eine Straftat, wenn sie den Austausch nicht vornehmen. Das könnte ab 2033, wenn alle Führerscheine umgetauscht sein sollten und keiner der alten noch gilt, für alle Autofahrer der Fall sein.

Gilt der neue Führerschein für immer?

Nein. Jeder neu ausgegebene Führerschein läuft nach 15  Jahren ab und kann auf Antrag verlängert werden. Bei den Pkw-Klassen ist dafür bislang keine erneute Prüfung nötig. Das ist übrigens schon bei allen seit 2013 neu ausgegebenen Führerscheinen so.

Muss das alles wirklich sein?

Ja, sagt das Bundesverkehrsministerium: „Mit dem einheitlichen EU-weiten Führerscheindokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Mit der bereits 2006 beschlossenen EU-Richtlinie sollen die Vorschriften zu mehr als 110 Führerschein-Arten in Europa vereinheitlicht werden.“