StartseiteRatgeberWas muss ich bei meinem Kur-Aufenthalt in Polen beachten?

Corona-Maßnahmen

Was muss ich bei meinem Kur-Aufenthalt in Polen beachten?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Canasta-Abende, Kur-Aufenthalte in Polen oder Tanzen auf Festen – der Nordkurier hat wieder Leser-Fragen rund um die Corona-Regelungen beantwortet.
Veröffentlicht:14.07.2020, 09:31

Artikel teilen:

Ich fahre Ende Juli mit Freunden zu einem Kuraufenthalt nach Kolberg in Polen. Was müssen wir während der Anreise und während des Aufenthaltes beachten?

Laut der deutschen Vertretung in Polen besteht in Polen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, und zwar stets dann, wenn ein Abstand von mindestens zwei Metern voneinander nicht gewährleistet ist. Insofern sollte man also unbedingt auch bei der Fahrt im Auto eine Maske tragen.

Mehr lesen: Kann ich bereits bewilligten Urlaub vom Arbeitgeber zurückfordern?

Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den jeweiligen Einrichtungen bereitstellt werden. Für die Rückreise gilt: Für diejenigen, die direkt aus Polen nach Deutschland einreisen, gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht. Nur wenn Polen ein Transitstaat ist, kann eine Quarantäne verpflichtend sein.

Wir sind vier Freunde und alle um die 80. Früher haben wir uns jeden Monat einmal zum Canasta-Abend getroffen. Ist das wieder erlaubt, und was müssten wir beachten? Reicht statt der Mund-Nasen-Maske auch ein Visier?

In MV wurde zum 10. Juli das Kontaktverbot abgeschafft, insofern dürfen sich jetzt auch wieder mehr als zehn Menschen treffen. Wenn man an einem Tisch Platz nimmt, ist eine Maske zu tragen. Visiere sind in MV und auch in Brandenburg nicht als gleichwertige Alternative zur Maske erlaubt. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts können die Plastikscheiben in der Regel maximal nur die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.

In MV dürfen ja jetzt wieder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Personen stattfinden. Muss dazu für jeden Besucher ein Sitzplatz vorhanden sein? Und darf bei öffentlichen Veranstaltungen getanzt werden? Und ist Bewirtung erlaubt?

In MV sind seit dem 10. Juli wieder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 und unter freiem Himmel mit bis zu 500 Personen erlaubt. Die Veranstaltung ist grundsätzlich der Gesundheitsbehörde anzuzeigen, und es ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Für jeden Teilnehmer ist ein Sitzplatz einzurichten. Pro Tisch sind maximal zehn Personen erlaubt.

Menschen, die nicht an einem gemeinsamen Tisch sitzen, müssen zueinander den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Gäste, die nicht am Tisch sitzen, müssen eine Maske tragen. Eine Bewirtung ist möglich. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind verboten.

Kann man im Falle einer verordneten Quarantäne von seinem Reisevertrag zurücktreten?

Ja, man kann natürlich zwar zurücktreten, aber man bekommt den Reisepreis nicht zurückerstattet. Auch das Infektionsschutzgesetz ermöglicht das nicht, denn es schützt nur vor Verdienstausfall, nicht aber vor einem Urlaubsausfall. Auch eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in diesem Fall nicht, da hier in der Regel der Quarantänefall nicht versichert ist.

Schicken Sie Ihre Frage an: [email protected] Betreff: „Frage zu Corona“