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Strand in Sicht?

Was Urlauber zum Reisejahr 2021 wissen müssen

Berlin / Lesedauer: 5 min

Wie geht es weiter mit dem Reisen in Corona-Zeiten? Das diskutiert die Branche auf der Reisemesse ITB in diesem Jahr virtuell. Auch die Urlauber wünschen sich Antworten. Vieles ist aber noch unklar.
Veröffentlicht:09.03.2021, 09:16
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Nichts Genaues weiß man nicht: Das gilt im zweiten Corona-Jahr auch für Reisende, die gerne wieder Urlaub machen möchten. Auch die Tourismusbranche, die zur diesjährigen Reisemesse ITB (9. bis 12. März) rein virtuell zusammenkommt, kann nur hoffen. Was Urlauberinnen und Urlauber zum jetzigen Zeitpunkt wissen müssen.

Wann kann ich überhaupt wieder reisen?

Angesichts des Lockdowns mag es verwundern: Zwar dürfen Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland keine Urlauberinnen und Urlauber empfangen, aber ein Reiseverbot gibt es nicht. Auslandsreisen sind weiterhin möglich. Die Auflagen sind streng: Bei der Rückkehr nach Deutschland besteht aus vielen Ländern Quarantäne-Pflicht, auch ein Corona-Test ist nötig. Das schreckt viele Reisende ab.

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Ob Hotels in einzelnen deutschen Bundesländern über Ostern Gäste empfangen werden, ist fraglich. Die Tourismusbranche glaubt eher nicht an Ostern, auch wenn etwa Tui wieder Urlauber nach Mallorca fliegen möchte. Berechtigte Hoffnung besteht auf Sommerurlaub. Tui-Chef Fritz Joussen legte sich schon fest: „Reisen in Europa wird im Sommer 2021 möglich sein – sicher und verantwortungsvoll.”

Wie kann das Reisen wieder leichter möglich werden?

Die Reisebranche setzt große Hoffnungen auf einen digitalen Impfpass. Die technische Umsetzung kann aber noch Monate dauern. Welche Rechte das Dokument dann bringt, sollen die EU-Länder selbst entscheiden.

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Einige Länder haben bereits Tatsachen geschaffen: Wer nachweislich vollständig geimpft ist oder mit einem Attest belegen kann, dass er eine Corona-Infektion bereits überstanden hat, darf schon jetzt ohne Auflagen einreisen. Das gilt unter anderem auf Madeira oder in Polen, Estland und Georgien. Urlauberinnen und Urlauber sollten stets engmaschig die geltenden Einreisebestimmungen prüfen.

Für die Masse an Reisenden, die womöglich erst im Sommer oder später geimpft werden, kommt es vor allem auf den Verlauf der Pandemie an. Die Einstufung von Ländern als Risikogebiete, Hochrisikogebiete und Virusvarianten-Gebiete hängen von den Infektionszahlen ab. Mit diesen Einstufungen gehen auch die Reisewarnungen des Auswärtiges Amtes einher, die Urlaubsreisen derzeit deutlich erschweren.

Kann ich schon bedenkenlos einen Urlaub buchen?

Flüge und Hotels sind buchbar, Veranstalter bieten Pauschalreisen an. Über die Angebote können sich Urlauber zum Beispiel im Reisebüro, in Reisekatalogen oder auf Online-Portalen informieren. Ob diese am Ende auch wie geplant stattfinden können, ist eine andere Frage.

Buchungen von Pauschalreisen oder einzelnen Leistungen wie Flug oder Unterkunft bedeuten eine rechtliche Verpflichtung. „Ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese wieder lösen lässt, wenn etwa schon bei der Buchung eine Reisewarnung für das Reiseziel besteht, ist zumindest gerichtlich nicht geklärt”, betont Rechtsexperte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale NRW. Das heißt: Es besteht das Risiko, dass Reisende auf Kosten sitzen bleiben.

Kann ich eine gebuchte Reise später ohne Gebühren absagen?

Das hängt auch von der Reiseform ab. „Von einem Pauschalreisevertrag können Verbraucher dann kostenfrei zurücktreten, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen”, erklärt Stupnanek. Ein starkes Indiz dafür sei eine Reisewarnung.

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Doch auch ohne diese Warnung kann ein Urlaub stark beeinträchtigt sein. Ein Pauschalurlauber braucht immer gute Argumente, um kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu können. Diese sind meist erst kurzfristig absehbar. Daher rät der Reiserechtsexperte Ernst Führich, eine Pauschalreise erst vier bis fünf Wochen vor dem Abreisetermin zu stornieren, wenn man sie doch nicht antreten möchte.

„Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde”, erläutert Jan Philipp Stupnanek. Reisende müssen sich also zum Beispiel informieren, ob eine Fluggesellschaft aufgrund der Pandemie eine kostenlose Umbuchung ermöglicht. Ansonsten gilt: Die Leistung muss bezahlt werden.

Bei der Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland müssen Reisende aufpassen. Hier gilt bei Individualbuchungen das Recht des jeweiligen Landes. Bleibt zum Beispiel die Grenze zu, hat ein Urlauber mit einer Ferienhaus-Buchung im Zweifel Pech gehabt. Den Aufenthalt muss er zahlen, obwohl er nicht anreisen kann.

Worauf sollte ich beim Buchen achten?

Viele Reiseveranstalter bietet gegen Aufpreis sogenannte Flex-Tarife an: Der Kunde zahlt etwas mehr, darf aber später noch kurzfristig ohne Angaben von Gründen kostenlos umbuchen oder stornieren. Reisende prüfen hier am besten, welche Konditionen genau gelten und ob das Angebot auch wirklich für die ausgewählte Reise gilt.

Wer individuell eine Unterkunft bucht, sollte ebenfalls einen Tarif mit kulanter Stornierungsmöglichkeit wählen, um flexibel zu bleiben. Auf Buchungsportalen im Internet lässt sich diese Option meistens wählen, Mitarbeiter im Reisebüro können ebenfalls helfen.

Wo dürfte es im Sommer voll werden?

Beliebt seien traditionell die Destinationen an der Küste und im Alpenraum. „Es ist zu erwarten, dass wie im vergangenen Jahr auch die Seenregionen und das Binnenland profitieren”, sagt Nobert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes. „Eine Nachfrage erwarten wir auch für Camping, Bootstourismus und Urlaub auf dem Bauernhof.”

Im Ausland stehen laut DRV Griechenland und die Türkei auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Spanien dürfte erwartungsgemäß auch wieder viele Urlauber anlocken, vor allem Mallorca.