Volkshaus-Streit

AfD-Beschwerde: Das dicke Ende kommt noch

Anklam / Lesedauer: 3 min

Im Streit mit der AfD droht Anklams Bürgermeister neuer Ärger. Seit mehr als zehn Monaten läuft gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Inzwischen befasst sich auch das Innenministerium mit dem Fall.
Veröffentlicht:29.05.2017, 05:42
Aktualisiert:05.01.2022, 15:59

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315 Tage und keine aussagekräftige Antwort in Sicht. Seit Juli 2016 liegt den Behörden eine Beschwerde gegen den Anklamer Bürgermeister Michael Galander (IfA) vor. Ein AfD-Mitglied hatte sich über Galanders Verhalten im Volkshaus-Streit beschwert. Zu recht, wie sich aus einem Behördenschreiben entnehmen lässt, dass dem Nordkurier vorliegt.

Dass das Verfahren aber nach fast einem Jahr noch nicht abgeschlossen ist, hält man im Innenministerium für völlig akzeptabel. Gleichzeitig weist man den Beschwerdeführer darauf hin, dass er auch gar keinen Anspruch darauf habe, zu erfahren, ob und welche Konsequenzen das für den Bürgermeister haben wird.

Dabei galt die Affäre zwischenzeitlich schon als ausgestanden. Die AfD durfte – nach zwei Gerichtsentscheidungen – das Anklamer Volkshaus für den Wahlkampf im vorigen Sommer nutzen. Die Kosten des juristischen Streits – rund 3000 Euro – soll die GWA tragen.

Es droht noch Ärger

Galander hatte im Landtagswahlkampf 2016 mehrfach versucht, den Auftritt der AfD-Vorsitzenden Dr. Frauke Petry im Anklamer Volkshaus zu verhindern, obwohl ein entsprechender Mietvertrag bereits unterschrieben war. Der Bürgermeister berief sich dabei unter anderem auf die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der städtischen Immobilienverwaltung (GWA), der er wiederum selbst vorsitzt.

Dass sich inzwischen das Innenministerium mit dem Fall befasst, war erst kürzlich bekannt geworden. Dem Nordkurier liegt inzwischen der Schriftverkehr zwischen Beschwerdeführer und Ministerium vor. Daraus wird deutlich: Dem Bürgermeister droht in der Sache noch Ärger. Das Ministerium schreibt: „Vielmehr handelt es sich insoweit um eine offenkundige und zumindest fahrlässige Außerachtlassung der einschlägigen (...) Rechtsprechung, Literatur und Erlasslage ...“

Zum selben Urteil sei man auch bei der Rechtsaufsicht des Kreises gekommen. Der Landkreis hatte sich bislang aber beharrlich geweigert, Ergebnisse seiner Überprüfung mitzuteilen. Selbst dem Beschwerdeführer schrieb man auf Nachfrage Ende Januar: „Über das Ergebnis stehen Ihnen (...) keine Informationen zu.“

Es bleibt unter Verschluss

Die lange Bearbeitungszeit, den pampigen Ton, die Geheimhaltung – all das findet man beim Innenministerium völlig in Ordnung. Dorthin hatte sich das AfD-Mitglied inzwischen gewandt und um Klärung gebeten. Von dort kommt zwar nun die Information, dass die Beschwerde offenbar berechtigt war.

Was nun geschieht, soll aber unter Verschluss bleiben. Der Landkreis habe zu bewerten, wie man mit dem Verstoß umgehe. Infrage kämen dafür „eine Disziplinarmaßnahme, eine Missbilligung oder eine Verfahrenseinstellung...“ Auch das Ministerium macht deutlich, dass „...keine personenbezogenen Informationen zum Ausgang der disziplinarrechtlichen Bewertung erteilt werden.“

Und warum dauert das alles so lange? Das Ministerium argumentiert so: Weil die ursprüngliche Streitfrage ja vor Gericht geklärt wurde, sei die Sache nicht mehr sonderlich eilig. Die Rechtsaufsicht des Kreises habe eben sicher Wichtigeres zu tun gehabt.

Der Anklamer AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Matthias Manthei hatte die Veranstaltung im Volkshaus organisiert. „Entscheidend ist für uns die bemerkenswert eindeutige Feststellung des Innenministeriums, dass das Verhalten des Bürgermeisters offenkundig rechtswidrig war“, sagt er. Doch an der Rechtsaufsicht des Landkreises übt er heftige Kritik: „Die Schreiben des Landkreises lassen jedwede inhaltliche, ernsthafte Auseinandersetzung mit der Dienstaufsichtsbeschwerde vermissen“, so Manthei.

Anklams Bürgermeister Galander wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Disziplinarverfahren äußern.