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Streit mit Hauseigentümerin

Anklam will nicht für Altes Gericht zahlen

Anklam / Lesedauer: 2 min

Die Stadt Anklam will den Verkauf des Alten Gerichts rückgängig machen – allerdings ohne auf die Schadenersatzforderungen der Eigentümerin einzugehen. Die erste Frist zur Zahlung der 5,6 Millionen Euro ist bereits verstrichen.
Veröffentlicht:06.09.2018, 15:27

Von:
  • Anne-Marie Maaß
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Es war ein Paukenschlag gleich zu Beginn der vergangenen Stadtvertretung-Sitzung: Sollte die Stadt den Verkauf des denkmalgeschützten Alten Gerichts wirklich rückabwickeln wollen, drohte die derzeitige Eigentümerin mit einer Schadenersatzforderung von mindestens zwei Millionen Euro. Am Ende waren es sogar 5,6 Millionen Euro, die von der Stadt schriftlich eingefordert wurden. Diese Zahlung war diesem Schreiben nach schon am 4. September, also am Dienstag, fällig.

Gezahlt habe die Stadt jedoch keinen Cent, sagt Bürgermeister Michael Galander (IfA) und das werde sich wohl so schnell auch nicht ändern. Stattdessen erwartet die derzeitige Hauseigentümerin Post vom Anwalt aus der Rechtsabteilung der BiG-Städtebau, die die Stadt als deren Sanierungsträger in dieser Sache vertritt. Demnach seien aus Sicht der Stadt keine Anfechtungsgründe gegen die Rückabwicklung vorhanden.

Neuer Interessent für das Gebäude

Die derzeitige Hauseigentümerin habe die im Kaufvertrag festgehaltenen Sanierungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt, lautete auch schon zuvor die Begründung der BiG für die Rücknahme. Die Eigentümerin hatte zuletzt angekündigt, das Gebäude zu einem Wohnhaus sanieren zu wollen. Im Frühsommer hatte sie um eine Verlängerung der Frist gebeten, da Fledermäuse im Denkmal leben und sich die Sanierung deshalb verzögern würde. Dem hatte die Stadtverwaltung nicht stattgegeben und wolle dies künftig auch nicht tun, so Galander. Außerdem werden die Käufer aufgefordert, künftig Aussagen zu unterlassen, wonach der Bürgermeister in betrügerischer Absicht oder die Stadtverwaltung grob fahrlässig gehandelt habe.

Doch wie geht es nun mit dem Gebäude weiter? Auch für die Stadt sei es das erste Mal, dass eine Rückabwicklung eines Hausverkaufs durchgesetzt werden soll. Eine Erfahrung, auf die der Bürgermeister nach eigener Aussage gerne verzichtet hätte. Wann die Stadt Anklam wieder als Eigentümer im Grundbuch stehen soll, könne er noch nicht sagen. Wohl aber, dass dies möglichst schnell geschehen soll. Denn: Mittlerweile gebe es einen neuen, ernst zu nehmenden Interessenten für das Gebäude.