Bluttat von Butzow - war es doch Mord?
Butzow / Lesedauer: 3 min

Auch nach fast zweieinhalb Jahren ist die schreckliche Bluttat in Butzow noch immer nicht gesühnt. Dabei hatte die Polizei gute Arbeit geleistet und konnte den mutmaßlichen Täter Max L. nach gut einem halben Jahr dingfest machen. Auch Elise, die Tochter des erstochenen Karl-Heinz L., musste sich vor dem Kadi verantworten. Der Prozess im vergangenen Jahr vor dem Stralsunder Landgericht zog sich über mehrere Monate hin, im November setzten die Richter ein Strafmaß fest. Demnach sollte Max L. für elf Jahre wegen Totschlags hinter Gitter. Auch Elise L. droht Gefängnis: Die Richter befanden die 24-Jährige des Totschlags wegen Unterlassung für schuldig und setzten das Strafmaß auf fünf Jahre und drei Monate fest.
Staatsanwaltschaft: Tat in Verdeckungsabsicht begangen
Doch noch ist fraglich, ob das Urteil so überhaupt rechtskräftig wird, denn beide Angeklagten haben über ihre Rechtsanwälte Revision beantragt. Dem schließt sich auch die Stralsunder Staatsanwaltschaft an, zumindest was Max L. betrifft. „Wir führen die Revision hinsichtlich seiner Verurteilung wegen Mordes“, erklärt Staatsanwalts-Sprecher Ralf Lechte.
Bei der Behörde geht man davon aus, dass Karl-Heinz L. aus Verdeckungsabsicht getötet wurde: Denn Max L. hat sein Opfer zuvor geschlagen und getreten. Da ihn der Butzower später hätte wiedererkennen können, musste er sterben, so die Staatsanwaltschaft. In Sachen von Elise L. will die Behörde das vom Landgericht gesprochene Urteil jedoch nicht anfechten. Im Prozess hatte der zuständige Staatsanwalt lediglich eine Bewährungsstrafe für die Anklamerin gefordert. Doch nun akzeptiert man das Urteil des Gerichts. Das habe nicht damit zu tun, dass man seine Ansicht geändert habe. „Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass dieses Urteil rechtlich nicht anfechtbar ist“, erklärt Lechte.
Bundesgerichtshof muss entscheiden
Wie geht es nun weiter? Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof, die Akten sind in der vergangenen Woche von Stralsund nach Karlsruhe geschickt worden. Zwei Möglichkeiten stehen im Raum: Befürworten die Bundesrichter eine Revision, muss die Butzower Bluttat am Stralsunder Landgericht neu verhandelt werden. Wird die Revision abgewiesen, sind die im November Urteile rechtskräftig.
Bis zur Entscheidung, die in etwa einem halben Jahr erwartet wird, bleibt alles wie gehabt. Max L. bleibt in Untersuchungshaft, dabei werden alle Kontakte zur Außenwelt kontrolliert. Elise L. darf das Leben in Freiheit genießen. Die Zeit seit dem Urteilsspruch hat sie bereits genutzt, um ihre Erzieher-Ausbildung am Seminar für kirchlichen Dienst in Greifswald abzuschließen. Auf ihrer Facebook-Seite gibt sie sich derzeit hoffnungsfroh. „Am Ende wird alles in Ordnung sein, wenn es nicht gut geht, es ist nicht das Ende“ steht da in englischer Sprache als Motto.