Entscheidung gefallen: Jetzt wird für das AfD-Beben gezahlt
Anklam / Lesedauer: 1 min

Polit-Beben im Sommer des vergangenen Jahres: Darf die AfD eine Wahlveranstaltung mit ihrer Chefin Frauke Petry im Anklamer Volkshaus abhalten oder nicht? Bürgermeister Michael Galander sagte: Nein, die AfD: Ja. Schließlich gebe es einen gültigen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Halle, der städtischen Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH (GWA).
Die AfD zog gegen die außerordentliche Kündigung mit Erfolg vor das Verwaltungsgericht. Auch in der zweiten Instanz verlor der Bürgermeister. Die Stadt blieb auf der Rechnung für die Gerichtskosten (2710,95 Euro) sitzen.
Zahlen soll die GWA
Nachdem das Rathaus in Vorleistung gegangen war, wurde die Rechnung nun wie angekündigt an die GWA weitergereicht. Schließlich sei laut Galander die Vermieterin des Volkshauses Schuld, sie habe durch ihr Verhalten diese Prozesskosten erst verursacht. Die Entscheidung darüber, wer die Kosten trägt, traf die dreiköpfige Gesellschafterversammlung deren Vorsitzender Galander ist.