Mord in Butzow
Es geht jetzt ums Strafmaß der Bluttat
Butzow / Lesedauer: 3 min

Jörg Foetzke
Am 13. Januar wird in den Prozessakten um die Bluttat von Butzow eine neue Seite aufgeschlagen. Dann wird Elise, die Tochter des Opfers Karl-Heinz L., wieder auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Die junge Frau war im vergangenen November am Stralsunder Landgericht bereits zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Doch anders als im Fall des Haupttäters Max L., den die Richter für elf Jahre hinter Gitter schickten, hatte ihre Berufung am Bundesgerichtshof Erfolg.
Die Richter in Karlsruhe waren nicht der gleichen Meinung wie ihre Stralsunder Kollegen. Diese hatten Elise L. wegen Totschlag durch Unterlassen und strafverschärfend wegen Beihilfe zur Körperverletzung verurteilt. Das war für die Karlsruher ein wenig doppelt gemoppelt. Denn sie sahen die Beihilfe zur Körperverletzung schon in dem Vorwurf Totschlag durch Unterlassen beinhaltet, so dass Elise L. nur der eine Vorwurf angelastet werden könne. Das hat natürlich auch Einfluss auf das Strafmaß, das ebenfalls neu festgelegt werden muss.
Die Tat liegt nun über zwei Jahre zurück. Elise L. hatte bei ihrem Freund Max L. immer wieder anklingen lassen, dass ihr Vater sie in ihrer Kindheit missbraucht habe. Das weckte in ihm den Beschützerinstinkt und so bot er ihr immer wieder an, die Sache zu klären. Am 30. September 2012 fuhren die beiden nach Butzow. Dort sei Max ins Haus gegangen, während die Frau im Auto wartete. Am nächsten Tag fand eine Pflegedienstmitarbeiterin Elises Vater tot mit einem Messer in der Brust. Doch gut fünf Monate später flog alles auf. Nach seiner Verhaftung gestand Max L. alles.
Für die Revision ist nur ein Verhandlungstag angesetzt
Die erste Verhandlung am Stralsunder Landgericht erstreckte sich über elf Verhandlungstage. Elise L. gab sich naiv wie ein kleines, unschuldiges Mädchen, das irgendwie in die Sache reingeschlittert war. Doch Max L. verwickelte sich in Widersprüche. Zu guter Letzt beschuldigte er die Freundin, selbst noch im Tathaus gewesen zu sein. Doch glaubten die Richter keinem von beiden so richtig. Max L. sahen sie als Haupttäter. Elise L. legten sie zu Last, dass sie den Gewaltexzess vorhersehen und Max L. daran hätte hindern müssen.
Die Revision wird flott über die Bühne gehen: Da die Beweisaufnahme nicht noch einmal erfolgen muss, ist lediglich ein Verhandlungstag angesetzt. Die Richter werden über das Strafmaß befinden und dabei die Vorgaben aus Karlsruhe beherzigen. Trotzdem kann es passieren, dass Elise L. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Denn allein für den ihr zur Last gelegten Totschlag durch Unterlassung hatten die Stralsunder Richter eine Teilstrafe von fünf Jahren ausgesprochen. Dies ist vom Bundesgerichtshof nicht moniert worden.