Datenklau

Greifswalder Polizist darf eingeschränkt weiterarbeiten

Greifswald / Lesedauer: 2 min

Ein Greifswalder Polizist soll private Daten in mehreren Fällen abgefragt haben – ohne dienstlichen Hintergrund. Wirkliche Konsequenzen hatte das bis jetzt nicht.
Veröffentlicht:05.02.2020, 10:34
Aktualisiert:06.01.2022, 19:24

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Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Polizeibeamter aus Greifswald soll sich im Frühjahr 2019 Zugang zu dem persönlichen Daten mehrerer Personen verschafft haben. Was besonders aufhorchen lassen sollte: Die Betroffenen und der Beamte waren gemeinsam in einer Facebookgruppe, die Greifswalder Themen thematisiert und haben alle eine andere politische Auffassung als der Polizist. Während die Betroffenen, mindestens vier an der Zahl, eher linke Positionen nach Außen vertreten haben, sympathisierte der Beamte offen mit der AfD und und rechten Ideen.

Beamter darf keine Daten mehr abfragen

Der politische Standpunkt ist kein Problem: Polizeibeamte dürfen natürlich politisch aktiv sein und sie können ihre politische Meinung äußern, auch in Parteien die nicht verfassungswidrig sind – aber außerhalb der Dienstzeit. Im aktuellen Fall des Greifswalder Beamten wurden sich jedoch private Daten mehrerer Personen beschafft, ohne das eine dienstliche Notwendigkeit für diese Abfragen bestanden hätte.

Die zuständige Polizeiinspektion in Anklam hat bereits erste Maßnahmen vollzogen. Wie der leitende Polizeidirektor, Gunnar Mächler, dem Nordkurier bestätigte, dürfe der betroffene Beamte keine Datenabfragen mehr stellen. Seit wann das genau der Fall ist, dazu wurden keine Auskünfte gegeben. Der Polizei sei der Vorfall seit Frühjahr 2019 bekannt. Auch die Frage, ob der Beamte versetzt wurde, wollte man in der Polizeiinspektion nicht beantworten: Keine Auskünfte zu aktuellen Ermittlungen.

Beamter wurde nicht suspendiert

Aus der Antwort geht jedoch klar hervor: Der Greifswalder Polizist ist noch im Dienst. „Es gilt die Unschuldsvermutung”, erklärte Mächler, auch für Beamte. Deswegen sei der Mann auch nicht suspendiert worden, dürfe weiter seinen Dienst verrichten. In der Zwischenzeit würden jedoch alle Verdachtsmomente im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geprüft.