Verfahren eingestellt

Mit dem Galgen durch Anklam - Demonstrant bleibt straffrei

Anklam / Lesedauer: 2 min

Bei einer rechtsextremen Demonstration in Anklam hatte im April ein Mann mit einem Galgen für Aufsehen gesorgt. Die Kreisverwaltung stellte sogar Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren allerdings eingestellt.
Veröffentlicht:28.07.2016, 17:21
Aktualisiert:05.01.2022, 15:48

Von:
  • Author ImageGabriel Kords
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Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat kein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet, der am 5. April in Anklam bei einer rechtsextremen Demonstration mit einem Galgen herumgelaufen war. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Donnerstag auf Anfrage.

Nach seinen Angaben habe die Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald den Vorfall zwar nach der Demo zur Anzeige gebracht, "die Staatsanwaltschaft hat aber nach Prüfung des Sachverhalts entschieden, von einer Strafverfolgung abzusehen", sagte Zeisler. Laut Kreisverwaltung fiel diese Entscheidung bereits am 18. April. Am Tag der Demonstration hatte die Polizei lediglich geprüft, dass der Galgen nicht funktionsfähig war, und das Mitführen anschließend erlaubt.

Tragen des Galgens kein Verstoß

Zur Begründung für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erklärte Zeisler, im bloßen Tragen eines Galgens habe für die Staatsanwaltschaft weder ein Verstoß gegen den Paragrafen 111 des Strafgesetzbuchs (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) noch gegen Paragraf 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) vorgelegen.

Zwar sei es auf der Demo in Anklam auch zu Rufen wie "Merkel muss weg" und weiteren Parolen gegen Regierungs-Politiker gekommen – diese ließen sich aber nicht ohne Weiteres mit dem Galgenträger in Verbindung bringen.

"Damit ist das Verhalten des Demo-Teilnehmers insbesondere nicht konkret genug hinsichtlich der Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten", so Zeisler. Das Tragen eines Galgens an sich sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.