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Neue Halter–Verordnung

Müssen Hunde in Jarmens Grünanlagen an die Leine?

Jarmen / Lesedauer: 4 min

Gehören Jarmens Grünanlagen eigentlich noch zur Ortslage und vor allem dürfen dort Hunde ohne Leine laufen? Das müssen jetzt Stadtverwaltung und -vertretung klären.
Veröffentlicht:12.07.2023, 18:32

Von:
  • Stefan Hoeft
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Das kleine Waldgebiet am Westrand von Jarmen, in und an dessen Mitte sich die wichtigsten Sportanlagen der Kommune befinden, dient den Einwohnern auch als Naherholungsgebiet. Seine meist im Schatten der Bäume liegenden Wege erfreuen sich insbesondere bei Spaziergängern, Läufern und Radfahrern großer Beliebtheit, aber ebenso bei Hundebesitzern. Doch wenn beides nicht in einer Person daherkommt, birgt das durchaus Konfliktpotential. Schließlich hält längst nicht jedes Herrchen und Frauchen seinen Vierbeiner dort an der kurzen oder überhaupt einer Leine. Was anderen Bürgern missfällt und sogar Angst einjagt — vom Kind bis zum Erwachsenen. Denn wer will aus der Ferne einschätzen, wie das Tier auf eine Begegnung reagiert?

„Ich bin davon ausgegangen, dass im Stadtgebiet und damit auch in den Anlagen Leinenzwang herrscht“, schilderte ein Jarmener in der Fragestunde der jüngsten Stadtvertretersitzung. Um genau diese Pflicht einzufordern, nachdem ihm beim Joggen bereits zweimal ein Hund hinterhergelaufen sei. Doch auf seine entsprechende Nachfrage im Rathaus habe sich die Verwaltung ziemlich schwer mit einer eindeutigen Antwort getan und wegen der Lage außerhalb der Wohnbebauung eine generelle Leinenpflicht an dieser Stelle bezweifelt.

Missverständliche Satzung?

Wobei der Beschwerdeführer mit Blick auf die vom Amtsausschuss verabschiedete Hundehalterverordnung des Amtes Jarmen–Tutow diese Haltung als unverständlich empfindet. Schließlich enthalte die eine Leinenpflicht innerhalb geschlossener Ortslagen. Und letztere werde laut Paragraf 2 nicht durch Anlagen von allgemeiner Bedeutung wie zum Beispiel Grün–, Spiel– und Sportplätze unterbrochen, so die Formulierung. Sollte dies für das besagte Waldstück doch nicht gelten, würde das nach seiner Auffassung auch für den Schützenplatz und Friedhof so gehandhabt werden müssen. 

Ist das alte Kriegerdenkmal so etwas wie die Wegmarke für eine Bannmeile, wenn es um die Leinenpflicht für Hunde in den Jarmener Grünanlagen geht? Auch das soll jetzt geklärt werden. (Foto: Stefan Hoeft)

Ordnungsamtsleiter Thomas Lüthke hingegen erkennt bei diesen beiden Lokalitäten einen anderen Charakter. Zumal auf dem Friedhof extra Schilder mit der Aufforderung zum Anleinen von Hunden stehen. Bei dem besagten Waldgebiet im Westen aber würde er zumindest ab dem sogenannten Kriegerdenkmal nicht mehr von einer Ortslage ausgehen. Also dem Gros jener rund 2,5 Hektar umfassenden nahezu dreieckigen Fläche zwischen Demminer Straße und Zarrenthiner Weg, die an der Gemarkung zur Nachbargemeinde Bentzin endet.

Rechtsaufsicht des Kreises eingeschaltet

Dieser Argumentation wollten sich allerdings längst nicht alle Abgeordneten anschließen. Schließlich steht das nächste Ortsausgangsschild von Jarmen ja erst an der Zufahrt zur B 110. Bernd Gorkow beispielsweise verwies in dem Zusammenhang darauf, dass es an der anderen Längsseite der Anlagen, also dem Zarrenthiner Weg, überhaupt keine solche gelbe Tafel gebe, der Ort damit dort also gar nicht ende. Westhalb für ihn die Anlagen „drinnen“ liegen. „Da ist noch einiges an Diskussionsbedarf“, resümierte Stadtvertretervorsteher Fred Wegner. 

Die Jarmener Grünanlagen mit ihren schattigen Wegen sind sehr beliebt bei Spaziergängern, Radfahrern und Joggern. Ebenso aber bei Hundebesitzern, die einen naturnahen Auslauf für ihre Schützlinge suchen. Das bleibt nicht ohne Konfliktpotenzial. (Foto: Stefan Hoeft)

Wie genau es weitergeht, dürfte sich erst nach einer Konsultation mit der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Vorpommern–Greifswald abschätzen lassen — die Lüthke inzwischen eingeschaltet hat. Er erhofft sich klare Aussagen dazu, inwieweit eine Anpassung der Hundehalterverordnung möglich ist und ob sich zum Beispiel die Idee, an den Zufahrten zu dem Naherholungsareal Leinenpflicht–Schilder anzubringen, umsetzen ließe. Wobei sich nach den auf die Sitzung folgenden Recherchen des Nordkurier herausgestellt hat, dass der Amtsbereich Jarmen–Tutow aktuell gar kein solches Regelwerk mehr besitzt, das gültig ist. Denn der Amtsausschuss beschloss zwar 2020 eine Verlängerung der alten Fassung von 2011, aber lediglich für zwei Jahre. 

Gleichwohl bedeute dies keinen ultimativen Freifahrtschein für Hundehalter, betonte Thomas Lüthke mit Verweis auf die Mitte 2022 erlassene Hundehalterverordnung Mecklenburg–Vorpommerns. „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“, heißt es in dem Papier. Zudem schreibt es vor, dass wer Hunde hält oder führt,  körperlich und geistig in der Lage sein muss, den Vierbeiner jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Zu einer Konfrontation mit Fußgängern und Radfahrern dürfte es demzufolge eigentlich gar nicht kommen, so der Jarmener Ordnungsamtsleiter.