Energiekrise
Nicht jede Gemeinde hat eine Wärmeinsel für den Notfall
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Matthias Diekhoff
„Haben ist besser als brauchen“ – unter diesem Motto haben landesweit bereits Planungen für sogenannte Wärmeinseln begonnen, falls der Fall eintreten sollte, dass Menschen für längere Zeit von der Wärmeversorgung abgeschnitten sind. Das nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise, sondern auch als „kommunale Daseinsvorsorge für die kommenden Jahre, in denen zum Beispiel ein außergewöhnlicher Wintereinbruch oder ein Blackout infolge eines Sturms nicht auszuschließen ist”, hieß es in einer Mitteilung des Schweriner Innenministeriums. Zudem sind Notrufzentralen, sogenannte Leuchttürme, geplant, die bei einem Ausfall des Stromnetzes – und damit der Fest- und Handynetze – den Menschen die Möglichkeit bieten sollen, Notrufe abzusetzen.
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Nicht in jeder Gemeinde eine Einrichtung geplant
Wo genau diese Wärmeinseln und Leuchttürme im Falle eines Falles zu finden sind, hat das Ministerium ebenfalls aufgelistet. Ein Blick auf diese Liste zeigt allerdings, dass im Moment bei Weitem nicht in jeder Gemeinde in der Region solche Einrichtungen geplant sind. Während in den insgesamt 13 Gemeinden des Amtes Züssow (rund 12.000 Einwohner) jeweils sechs Wärmeinseln und Leuchttürme unter anderem in Murchin und Ziethen vorgesehen sind, sind es im Amtsbereich Anklam Land (rund 9.500 Einwohner) gerade mal zwei in Spantekow und Ducherow – und damit ebenso viele wie in der Stadt Anklam (knapp 13.000 Einwohner).
Ämter müssen Wärmeinseln vorfinanzieren
Wie es aus der Kreisverwaltung heißt, gibt es allerdings auch keine Vorgaben, für wie viele Einwohner je eine Wärmeinsel zur Verfügung stehen sollte. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald habe jedoch empfohlen, in jeder Gemeinde eine Wärmeinsel zu errichten. Die Umsetzung vor Ort obliege aber den Ämtern und amtsfreien Gemeinden entsprechend den örtlichen Bedingungen. Die Anzahl an Wärmeinseln und Anlaufstellen wachse aber kontinuierlich, da weiterhin Gebäude ertüchtigt würden und im Ernstfall zur Verfügung stünden.
Wie es weiter aus der Kreisverwaltung heißt, müsse die Vorfinanzierung der Wärmeinseln und Leuchttürme durch die jeweiligen Ämter erfolgen. Der Landkreis bringe diese gegenüber dem Land in Abrechnung und erwarte eine entsprechende Erstattung, die dann wieder zurückfließen solle.
Wärmeinsel muss mindestens 19 Grad warm sein
Zu den Mindestanforderungen an eine Wärmeinsel gehören nach Angaben der Kreisverwaltung mindestens eine Temperatur von 19 Grad Celsius, Sitzmöglichkeiten mit Decken, sanitäre Entsorgungsmöglichkeiten sowie ein Angebot an warmen Getränken. Ein „Leuchtturm” wiederum sollte zumindest eine Notstromversorgung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes haben, eine Raumtemperatur von 19 Grad, Sitzmöglichkeiten, einen Computer mit Drucker sowie eine Verbindung zur Leitstelle und zum Katastrophenstab des Landkreises über Digitalfunk.
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