Greifswalder Polizist

Staatsanwaltschaft legt Datenklau-Fall zu den Akten

Greifswald / Lesedauer: 3 min

Der Greifswalder Polizist, der unerlaubt Daten abgefragt hat, muss keine strafrechtliche Verfolgung mehr fürchten. Trotz des laufenden Disziplinarverfahrens ist er weiter im Dienst.
Veröffentlicht:07.02.2020, 16:45

Von:
  • Philipp Schulz
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Es ist ein handfester Skandal: Im Frühjahr 2019 hat ein Greifswalder Polizeibeamter die Daten von mehreren Privatpersonen abgefragt, ohne dass es dafür einen dienstlichen Grund gegeben hätte. Sowohl der Polizist als auch mehrere Betroffene sind dem Nordkurier bekannt. Während der Polizist offen im Netz mit der AfD und rechten Gesinnungen sympathisiert, kommen die Geschädigten aus dem politisch linken Lager, engagieren sich ehrenamtlich in Politik und der Flüchtlingshilfe. Deswegen liegt für sie auch die Vermutung nahe, dass die Datenabfrage einen politischen Hintergrund hat, haben doch auch alle Beteiligten gemeinsam hitzige Debatten im Internet geführt. Unabhängig von der politischen Ausrichtung ist jedoch Fakt: Daten wurden sich unerlaubterweise beschafft und in mindestens einem Fall nachweislich in Umlauf gebracht. Aktuell ist nicht klar, was mit den Daten geschehen ist, wer sie hat.

Polizist darf weiter arbeiten

Nun geht es um die Konsequenzen, die aus dem Fall gezogen werden. Drei Behörden spielen dabei eine wichtige Rolle: Die Polizei selbst, Staatsanwaltschaft Stralsund und die Datenschutzbehörde des Landes. Bei der internen Aufsicht der Polizeiinspektion Anklam läuft aktuell ein Disziplinarverfahren, das Ergebnis noch offen. Äußern will sich der leitende Polizeidirektor Gunnar Mächler zu dem laufenden Verfahren nicht. Nur so viel wollte er dem Nordkurier bestätigen: Der betroffene Beamte dürfe keine Datenabfragen mehr stellen. Seit wann diese Maßnahme greift, wurde nicht kommentiert. Der Polizei sei der Vorfall seit Frühjahr 2019 bekannt. Auch die Frage, ob der Beamte versetzt wurde, wollte man in der Polizeiinspektion nicht beantworten: Keine Auskünfte zu aktuellen Ermittlungen. „Es gilt die Unschuldsvermutung – natürlich auch für diesen Beamten“, so Mächler. Bei weiteren Fragen wird auf das Innenministerium verwiesen, wo man sich zu dem aktuell Problem nicht äußern will.

Fall liegt bei Staatsanwaltschaft bei den Akten

Die Staatsanwaltschaft Stralsund ist in dem Fall auskunftsfreudiger, hat ihn aber bereits im Dezember beendet. Das Ergebnis: Eine strafrechtlich relevante Tat war es nicht. Die Staatsanwaltschaft wurde erst aktiv nach dem ein Betroffener den Weg der Klage gesucht hatte. Fast ein Jahr haben die Stralsunder Anwälte Datenabfragen des Beamten im zweistelligen Bereich und über einen langen Zeitraum geprüft. Tatsächlich kamen viele der unerlaubten Abfragen so überhaupt erst ans Tageslicht. Durch die Überprüfungen und geladene Zeugen. „Laut §23 des Landesdatenschutzgesetzes muss aber eine Bereicherung, etwa finanzieller Art nachweißbar sein, das ist nicht der Fall”, erklärt Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg. Man weiß also, dass es die Abfragen gegeben habe. Auch, dass sie keine dienstliche Notwendigkeit hatten. Nur sei es nicht strafrechtlich relevant.

Deswegen hat nun die Datenschutzbehörde des Landes übernommen. Sie ist in diesem Fall in der Lage eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen und eine entsprechende Strafe zu verhängen. Die Prüfung läuft aktuell.