Finanzen
Steuern zahlen fürs Tanzen – Veranstalter machen nicht mit
Tutow / Lesedauer: 1 min

Stefan Hoeft
Erstmals ist jetzt auf Basis der im April in Kraft getretenen Tutower Vergnügungssteuersatzung ein Veranlagungsbescheid verschickt worden — für die Goa–Party auf dem Flugplatzgelände am Rand des Ortes. Das berichtete Bürgermeister Henry Fennert der Gemeindevertretung.
Diese neue Finanzquelle, in der Regel geht es um zehn Prozent vom Eintrittspreis, war von der Kommune eingeführt worden, um mehr von den häufigen Veranstaltungen insbesondere auf dem ehemaligen Militär–Stützpunkt zu profitieren. Wobei die Reaktionen und die Umsetzung sehr unterschiedlich ausfallen.
Angaben von Veranstaltern fehlen
Beim jüngsten Truckerfest beispielsweise werde es jetzt von Amtsseite aus einen Zahlungserlass per Schätzung geben, „weil keine Meldung erfolgt ist vom Veranstalter“, so das Dorfoberhaupt. Beim sogenannten Buschtanz habe es nicht mal eine Anmeldung gegeben, weshalb für die Erhebung andere Unterlagen dazu als Grundlage herangezogen würden.
Und auch für das jüngste Event fehlte wohl im Vorfeld die Anmeldung. Sprich in den meisten Fällen scheinen Verwaltung und Kommune bisher ohne große Mitarbeit der Organisatoren klarkommen zu müssen.