Friedhof
Trend bei Bestattern - anonyme Grabstätten auf dem Dorf
Vorpommern / Lesedauer: 2 min

Matthias Diekhoff
Friedhofsgebühren gehören zu den wenigen Einnahmen, die direkt an die jeweilige Gemeinde fließen und deren Höhe auch von den Kommunen selbst festgelegt werden kann. Dementsprechend sind die Gemeinden natürlich an möglichst vielen Bestattungen auf den eigenen Friedhöfen interessiert, die sie ja auch auf eigene Kosten pflegen und unterhalten müssen. Um eine bessere Auslastung zu erreichen, gibt es inzwischen auch immer mehr Angebote von alternativen Bestattungsformen, die unter anderem auch dem Trend zu möglichst pflegeleichten Grabstellen Rechnung tragen.
Künftig laut Satzung Baumbeisetzungen möglich
In der Gemeinde Rubkow ist erst in diesem Frühjahr eine neue Friedhofssatzung in Kraft getreten (Nordkurier berichtete), die neben deutlich höheren Gebühren – zu deren Erhebung die Kommune angehalten wurde – auch die Möglichkeit anonymer oder teilanonymer Urnenbestattungen auf dafür extra vorgesehenen Flächen beinhaltet, bei denen die Grabstellen gar nicht oder nur mit einer liegenden Platte gekennzeichnet sind.
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Zudem soll es auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde in Wahlendow und Bömitz künftig erlaubt sein, sogenannte Baumbeisetzungen durchzuführen. Dabei handelt es sich um zwei mal zwei Meter große Stellen, auf denen ein Baum gepflanzt werden kann, um den herum maximal vier Urnen ihren Platz finden können, geht aus der neuen Friedhofssatzung hervor. Als Bäume kommen dafür kommen allerdings nur Feldahorn, Linde, Wildkirsche und Hainbuche infrage.
Aus Unkenntnis wird nach Anklam ausgewichen
Wie der Rubkower Bürgermeister Holger Wendt erklärt, sei man bemüht, möglichst viele Bestattungsformen anzubieten, um die Auslastung der eigenen Friedhöfe zu steigern. Allerdings habe er auch feststellen müssen, dass vielen Einwohnern die bereits existierenden Möglichkeiten gar nicht bekannt seien und anonyme Bestattungen darum zum Beispiel eher in Anklam vorgenommen würden – und die entsprechenden Gebühren auch dorthin fließen.
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Tatsächlich sind einige dieser alternativen Bestattungsformen auch auf vielen anderen Dorffriedhöfen im Amtsbereich Züssow nichts Neues. So wie anonyme Urnenbeisetzungen zum Beispiel in Wahlendow schon seit längerem möglich sind, räumt auch die Friedhofssatzung der benachbarten Gemeinde Murchin bereits seit 2003 die Möglichkeit anonymer Urnengrabstätten und sogar von Ehrengrabstätten für Bürger mit herausragenden Verdiensten zu Lebzeiten ein. Gleiches gilt unter anderem auch für die Gemeinden Ziethen und Klein Bünzow. Und auch in der Gemeine Groß Polzin sind laut Friedhofssatzung Urnenbestattungen auf einem anonymen Gräberfeld vorgesehen.