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Urteil

Unfall auf Baustelle in Vorpommern – Frau bekommt kein Schmerzensgeld

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Eine Frau wollte vom Chef eines Baubetriebes für erlittene Verletzungen nach dem Besuch einer Baustelle entschädigt werden. Aber war sie tatsächlich ahnungslos und ungewarnt?
Veröffentlicht:27.03.2023, 16:22

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Vor dem Pasewalker Amtsgericht ist eine Klägerin, die von einer vorpommerschen Baufirma 4000 Euro Schmerzensgeld kassieren wollte, leer ausgegangen. Richter Gerald Fleckenstein hat die Klage abgewiesen.

Zahlreiche Verletzungen

Fünfeinhalb Jahre hatte die Frau gewartet und nicht locker gelassen. Zu schmerzhaft müssen seinerzeit die Verletzungen gewesen sein, die sie sich bei einem Unfall auf einer Baustelle in Anklam zugezogen hatte. Die Frau, die nur ihre Schwiegermutter begleitet hatte, zog sich ein Schädel–Hirn–Trauma zu, mehrere Prellungen, war vier Wochen lang krank geschrieben und litt noch längere Zeit unter erheblichen Schmerzen. All das hatten Ärzte dokumentiert, die Unterlagen liegen in den Akten des Richters Gerald Fleckenstein im Pasewalker Amtsgericht. Der sollte entscheiden, ob es für den Unfall der Klägerin einen Verantwortlichen gibt und wenn ja, ob der zahlen muss. Der Unfall trug sich im Herbst 2017 zu.

Mehr dazu: Das lange Warten auf Schmerzensgeld

Richter Fleckenstein begründete seinen Entschluss damit, dass die Klägerin seinerzeit gewusst habe, worauf sie sich eingelassen hatte. „Auf Baustellen können nun mal Gefahren lauern“, so der Jurist. Zumal die Besucher seinerzeit explizit vor der Besichtigung auf die Risiken hingewiesen wurden.

Altersgerechte Wohnungen in Anklam

Zahlen sollte der Chef eines Baubetriebes. Der Mann baute mit seinen Leuten damals altersgerechte Wohnungen in Anklam und lud die interessierte Schwiegermutter der Frau, die nun vor Gericht klagt, zu einer Besichtigungstour ein. Die führte über eine Treppe nach oben und später wieder herunter. Nur: Der letzte Absatz der Treppe war ein hölzerner, provisorisch hingelegt und nicht extra befestigt. Jedenfalls stürzte die Klägerin über das Provisorium und das Unheil nahm seinen Lauf. Der Chef vom Bau nahm auch vor Gericht für sich in Anspruch, alle Besucher ausdrücklich vor dem Betreten des Hauses gewarnt zu haben: Dies sei eine Baustelle und alle mögen bitte Vorsicht walten lassen.

Ein Maurer, damals als Vorarbeiter auf dem Bau, bestätigte die Warnung an die Besucher. In seiner Anwesenheit habe der Bauherr ausdrücklich auf die Gefahrenquelle aufmerksam gemacht. Und immerhin sei die Besucherin damals vor ihrem Sturz ja auch schon die Treppe mit dem Provisorium hochgegangen, sie müsse das also gekannt haben.