Urteil bestätigt - jetzt gehen die Täter in den Knast
Stralsund / Lesedauer: 3 min

Das Gerichtsverfahren um die Bluttat von Butzow ist zu Ende. Donnerstag verwarf die 3. Strafkammer des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe sämtliche Revisionsanträge der beiden Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Damit hat das im November vergangenen Jahres am Landgericht Stralsund gefällte Urteil absolute Rechtskraft.
Der Hauptangeklagte Max L. wird demnach für elf Jahre ins Gefängnis geschickt. Allerdings wird dabei seine Zeit in Untersuchungshaft angerechnet, in der er von Anfang 2013 bis zum heutigen Tag saß.
Fünf Jahre und drei Monate Haft für Elise L.
Auch Elise L. wird angesichts ihrer Zukunftsaussichten das Lachen vergehen, mit dem sie sich noch vor drei Tagen auf ihrer Facebook-Seite zeigte. Sie muss fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. Dabei hatte sie unmittelbar vor der Urteilsverkündung in Stralsund noch mit einem milden Urteil gerechnet.
Die Richter hatten Elise L. jedoch nicht abgenommen, die unschuldige und naive junge Frau zu sein, die eher auf unglückliche Weise in die Tötung ihres Vaters Karl-Heinz L. verwickelt worden war. Sie hatte immerhin ihren Freund Max L. mit vagen Aussagen, dass ihr Vater sie missbraucht gehabt habe, zu der Bluttat getrieben. Er wollte den Vater seine Freundin zur Rede stellen und „die Sache klären“, wie er vor Gericht sagte. Gewalt war dabei einkalkuliert. An einem Sonntag im September 2012 fuhren Elise und Max dann mit dem Auto von Züssow nach Butzow. Was dann im Haus des Vaters geschah, bleibt ungewiss bis zum jüngsten Tag. Am nächsten Morgen fand man jedenfalls Karl-Heinz L. erstochen im Flur seines Butzower Hauses.
Tat "nahe am Mord"
Beide Angeklagten schilderten während der Gerichtsverhandlung in Stralsund unterschiedliche Versionen und belasteten sich gegenseitig. Doch letztendlich sahen die Richter Max L. als Haupttäter. Das Gericht sah seine Tat nahe am Mord und verhängten daher die lange Haftstrafe. Aber auch Elise L. konnte sich ihrer Verantwortung nicht entziehen. Sie hatte von der Gewaltanwendung Kenntnis gehabt, doch sei sie nicht eingeschritten.
Offenbar haben sich die Bundesrichter in Karlsruhe dieser Argumentation angeschlossen, eine offizielle Urteilsbegründung gibt es erst in einigen Wochen.
Haft in Waldeck oder Bützow
Für die Verurteilten beginnt nun ein bitterer Lebensabschnitt. Max L. wird in den Regelvollzug überstellt und umziehen müssen. Da in der Justizvollzugsanstalt Stralsund nur „kleine Fische“ und Untersuchungshäftlinge einsitzen, wird er die Haft in Waldeck bei Rostock oder in Bützow absolvieren. Auf moralischen Beistand seiner jungen Verlobten – wie bei der Verhandlung in Stralsund – kann er nicht mehr hoffen. Die Liebe ist inzwischen zerbrochen.
Elise L. wird in den kommenden Wochen verhängnisvolle Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, in der ihr Zeit und Ort des Haftantritts genannt werden. Sollte sie dem nicht nachkommen, kommt sie per Haftbefehl in den Knast.