AfD-Klage erfolgreich
Brandenburg-Paket ist verfassungswidrig
Potsdam / Lesedauer: 2 min

Brandenburgs Landesverfassungsgericht hat nach einer Klage der rechtsextremen AfD das so genannte „Brandenburg-Paket“ der Landesregierung für verfassungswidrig erklärt. Die im Dezember 2022 beschlossene Aufnahme von Krediten in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine war nicht hinreichend begründet, urteilten die Richter unter Vorsitz von Verfassungsgerichtspräsident Markus Möller. „Zwischen Notsituation und Neuverschuldungsbedarf muss eine kausale Beziehung bestehen.“
Nicht nachvollziehen lasse sich etwa die Höhe der für die Kommunen in Aussicht genommenen Unterstützungsmittel. Zudem fehle es „an hinreichenden Darlegungen, die es erlauben, die Klimaschutzmaßnahmen von allgemeinpolitischen Maßnahmen abzugrenzen.“ Die tatsächlichen Folgen des Gerichtsurteils bleiben aber überschaubar: Denn nach einem ähnlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der Landtag Teile des „Brandenburg-Pakets“ in einen Nachtragshaushalt eingearbeitet, der im Februar 2024 beschlossen wurde.
Dieser Nachtragshaushalt war „nicht Gegenstand des Verfahrens“, betonte Möller. Auch eine Pflicht zur Rückabwicklung des Brandenburg-Pakets gebe es nicht.
AfD für Rücktritt der Finanzministerin
Brandenburgs AfD-Fraktionsvorsitzender Hans-Christoph Berndt erklärte nach der Urteilsverkündung, das Gericht habe „klar deutlich gemacht, dass man mit Steuergeld so nicht umgehen kann“. Ob seine Fraktion auch gegen den Nachtragshaushalt klage, sei noch nicht entschieden. „Wir wollen das Chaos aber nicht noch größer machen.“ Aus seiner Sicht müsse sich die Finanzministerin nun fragen, ob sie zurücktritt, sagte Berndt. Er persönlich würde das für angemessen halten.
Der Gruppensprecher von BVB/Freie Wähler, Peter Vida, erklärte, „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigt unsere schon frühzeitig geäußerten Bedenken hinsichtlich des ‚Brandenburg-Pakets“. Die Landesregierung habe „in ihrer arroganten Haltung“ diese Kritik ignoriert und dadurch der AfD unnötig eine Bühne bereitet. „Das Urteil ist kein Anlass zur Freude, denn Teile der Haushaltsumsetzung sind nun im Ungewissen“, sagte Vida. Man erwarte nun ein inhaltliches Nacharbeiten. FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun warf der Koalition „finanzpolitische Verantwortungslosigkeit“ vor.
Sondersitzung des Landtags angesetzt
„Wir sitzen hier mit gutem Gewissen“, sagte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) in einer eilig einberufenen Pressekonferenz. Sie betonte, dass lediglich der Haushalt 2023/2024 „in seiner Ursprungsform“ beklagt wurde. Mittlerweile gelte aber ein Nachtragshaushalt, der nicht beklagt wurde. „Die Konsequenzen für den Nachtragshaushalt muss man aber einer gründlichen Überprüfung unterziehen.“ Man habe einen Fehler gemacht, den man ausbügeln werde.
SPD-Fraktionschef Daniel Keller kündigte für Donnerstag eine Sondersitzung des Landtags an, um über Konsequenzen aus dem Urteil zu beraten. Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Wittenberges Bürgermeister Oliver Herrmann, sagte, dass das Gericht eine wichtige Klärung herbeigeführt habe. „Wichtig ist, dass die aus dem Brandenburg-Paket finanzierten Maßnahmen Bestand haben und keine Rückabwicklungspflichten bestehen.“ Für zukünftige Notlagen sei es gut, dass vom Landesverfassungsgericht klare Anforderungen gemacht wurden.
