Trotz Corona-Krise
Brandenburger Jäger dürfen doch auf die Pirsch
Potsdam / Lesedauer: 1 min

Jürgen Mladek
Das Umweltministerium hat sich nun doch für die weitere Ausübung der Jagd in Brandenburg ausgesprochen. Ursprünglich gab es eine Empfehlung aus dem Ministerium an die Landratsämter, wegen der im Zuge der Corona-Epidemie verhängten Ausgangsbeschränkungen die Jagd auch im Einzelansitz zu untersagen. Jäger und Landwirte hatten darauf mit Unverständnis reagiert, zumal Brandenburg das einzige Bundesland war, das solche Beschränkungen forderte.
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Vor dem Hintergrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest müsse auch in Brandenburg die Jagd auf Wildschweine intensiv fortgesetzt werden, argumentierten Landwirtschafts- und Jagdverbände. Zudem seien die Felder nach der Aussaat im Frühjahr besonders durch Wildschäden bedroht.
Inzwischen reagierte das Ministerium auf die verschiedenen Einwände. Wörtlich heißt es in einer aktualisierten Empfehlung an die Landratsämter: „Die Jagd ist grundsätzlich weiterhin zulässig.“ Die Jäger seien aber gehalten, auch tatsächlich alleine auf die Jagd zu gehen. Für den Fall, dass eine Begleitperson mit auf den Ansitz oder die Pirsch gehe, solle man den Mindestabstand von 1,5 Meter aber grundsätzlich einhalten.
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