Drastisches Video

Jäger schlitzt Hirsch in Gartenteich die Kehle auf

Lübben / Lesedauer: 4 min

In einem blutigen Video ist zu sehen, wie ein Jäger in einem Gartenteich einen Hirsch mit dem Messer tötet. Der Jagdverband hält das für rechtens, Tierrechtler protestieren.
Veröffentlicht:16.01.2023, 14:57
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  • Author ImageSimon Voigt
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Ein Jäger hat in der Nähe von Lübben im Spreewald einen Hirsch mit einem Messer aufgeschlitzt und in einem Gartenteich ertränkt. In einem Video sind die drastischen Szenen zu sehen, es verbreitet sich aktuell über Messenger wie Whatsapp. Der Jagdverband bescheinigt dem Jäger, richtig gehandelt zu haben, Tierrechtler kündigten Anzeige an.

Das Video entstand am 8. Januar. Darin ist zu sehen, wie der Jäger in einem Gartenteich mit dem Rothirsch ringt. Er steigt auf den Rücken des Tieres und hält dessen Geweih fest. Der aufgeregte Hund des Jägers steht am Rand. Im Wasser ist bereits eine Menge Blut zu sehen. Der Hirsch wehrt sich zunächst heftig, wird mit der Zeit aber ruhiger. Der Jäger lässt sich dann von der Person, die die Handlung mit dem Handy filmt, ein Messer reichen und sticht unterhalb des Halses mehrfach auf den Hirsch ein. Der Hirsch stirbt nicht sofort, er windet, gibt aber mit der Zeit nach. Der Jäger drückt den Kopf des Hirsches unter Wasser, bis er ertrinkt. Die rote Blutlache im Wasser wird immer größer.

Anwalt: Hirsch hätte tagelang gelitten

Brutale Szenen, die ungeschönt zeigen, wie ein Jäger ein Tier tötet. Das Video verbreitete sich schnell über WhatsApp, Medien berichten darüber. Der Anwalt des Mannes hat eine Erklärung veröffentlicht, die die Sicht des Jägers auf den Fall schildert. Demnach habe er völlig richtig gehandelt.

Der Mann sei in Brandenburg Führer eines Nachsuchengespannes. Er wird von der Polizei oder Revierinhabern hinzugerufen, wenn Wild bei Verkehrsunfällen oder bei der Jagd verletzt wurde, aber nicht sofort zu Tode kam. Mit seinem dafür ausgebildeten Hund, einem sogenannten Schweißhund, verfolgt er das verletzte Tier, um es zu erlegen.

So soll es auch am 8. Januar bei Lübben geschehen sein. In dem Revier wurde ein junger Rothirsch angeschossen, der nach einem Schuss getroffen geflüchtet sei. Der Revierleiter rief den Schweißhundeführer hinzu. „Der erkannte Keulen- bzw. Hinterlaufschuss wäre für das Tier nach einem mehrtägigen Leiden unvermeidlich tödlich verlaufen”, erklärt dazu sein Anwalt Heiko Granzin.

Kein Schuss in Wohngebiet möglich

Der Jäger habe den Hirsch finden können, doch bevor er ihn schießen konnte sei er wieder geflüchtet und schließlich in den Schwimmteich auf einem Privatgrundstück geraten. Es sei zufällig auch das Grundstück des Jagdpächters. Am Grundstück habe der Jäger dann gesehen, dass der Hirsch in dem Teich gefangen war. Mit seinen Hufen habe er keinen Halt auf der Teichfolie gefunden und habe mit seinem schwer verletzten Hinterlauf die Böschungskante nicht überwinden können.

Einen Schuss in dem Wohngebiet abzufeuern sei nicht mehr möglich gewesen, auch weil inzwischen Schaulustige herumliefen. Der Jäger habe sich daher dazu entschieden, zu seinem Abfangmesser zu greifen. Er habe den schwerverletzten Hirsch „waidgerecht und legal durch Einstechen hinter das Schulterblatt“ erlöst, so der Anwalt. Der Grundstückseigentümer habe dem zugestimmt.

Das Video des Vorgangs, das nun kursiert, hatte eine Jägerin aufgenommen. Darum soll sie der Jäger selbst gebeten haben, um seinen Einsatz zu dokumentieren. Dass es sich nun über Whatsapp verbreitet, sei nicht beabsichtigt gewesen. Der Anwalt räumt ein, dass die Aufnahmen „auf jagdlich und wildbiologisch unerfahrene Personen erschreckend wirken”. Der Hirsch sei zwar schwer verletzt, aber dennoch agil gewesen. Seine Erlösung sei unvermeidbar gewesen, auch wenn sie „unter äußerst ungünstigen Umständen im Gartenteich” erfolgen musste.

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Peta: Offenbar wahllos in den Hals gestochen

Mit Bekanntwerden des Videos meldet sich auch Kritiker. Oder wie es der Anwalt formuliert: „Unseren Mandanten erreichen zur Zeit diverse Nachrichten selbsternannter vermeintlicher 'Experten', oder 'Tierrechtler', deren Inhalt und Duktus den Zurufen betrunkener Zuschauer am Spielfeldrand einer Regionalligapartie entsprechen.” In der „Bild” hatten etwa die Organisation Peta oder die „Soko Tierschutz” Anzeigen gegen den Jäger angekündigt.

Laut Peta lägen mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Jagdrecht vor. „Die Hunde werden nicht zurückgehalten, der Mann sticht offenbar wahllos mit dem Messer auf den erschöpften Rehbock ein und dann ertränkt er das Tier langsam im Teich“, sagt Peter Höffken, Fachleitung Kampagnenteam bei PETA, der „Bild”.

Die angekündigten Anzeigen lägen zwar noch nicht vor, sagte Anwalt Heiko Granzin am Montagvormittag dem Nordkurier. Die Polizei scheine aber bereits informiert zu sein.

Auf Anfrage der „Märkischen Oderzeitung” (MAZ) konnte der Brandenburger Jagdverband im Verhalten des Jägers keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellen. „Meiner Einschätzung nach hatte der Jäger in dieser Situation keine andere Möglichkeit, den Hirsch zu erlösen”, sagte Geschäftsführer Kai Hamann der MAZ. Ein Schuss in der dicht besiedelten Nachbarschaft abzugeben sei, so wie es auch der Anwalt betont, unmöglich gewesen.