StartseiteRegionalBrandenburgLand darf private Krematorien nicht verbieten

Verwaltungsgericht

Land darf private Krematorien nicht verbieten

Berlin / Lesedauer: 1 min

Auch Unternehmen dürfen in Berlin ein Krematorium betreiben ‐ nicht nur das Land. Zu dieser Entscheidung kam das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Veröffentlicht:27.09.2023, 16:32

Von:
  • Deutsche Presse-Agentur
Artikel teilen:

Auch Unternehmen dürfen in Berlin ein Krematorium betreiben ‐ nicht nur das Land. Zu dieser Entscheidung kam das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die öffentliche Hand könne es grundsätzlich nicht verbieten, wenn private Firmen ein Krematorium bauen wollen, hieß es dort. Das Gericht berief sich dabei unter anderem auf die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit.

Hintergrund ist die Klage eines Unternehmens, das eine Feuerbestattungsanlage in Berlin betreiben wollte. Die Senatsverwaltung wollte den Angaben zufolge aber den Antrag nicht genehmigen. Dies sei damit begründet worden, dass es genug öffentliche Krematorien gebe und sie die Anforderungen an eine sichere und würdevolle Feuerbestattung mehr erfüllten.

Das Verwaltungsgericht urteilte, eine würdevolle Feuerbestattung könne „auch durch weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend gewahrt werden“ ‐ etwa, wenn das Betriebskonzept überprüft wird. Außerdem könne das Land Berlin den Antrag nicht deshalb ablehnen, weil der Bedarf durch öffentliche Krematorien gedeckt sei. Dies müsse der Gesetzgeber ausdrücklich regeln. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.