Eigenes Aufklärungsteam

Nach Skandal um Intendantin – RBB gibt Millionen für Anwälte aus

Berlin / Lesedauer: 2 min

Der öffentlich-rechtliche Sender investiert sehr viel Geld in die juristische Aufarbeitung der Schlesinger-Affäre. Rechtsexperten sehen eine Verschwendung von Beitragsgeldern.
Veröffentlicht:17.01.2023, 10:42
Aktualisiert:17.01.2023, 10:47

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Einen Millionenbetrag sollen bisher vier Anwaltskanzleien abrechnet haben, die im Auftrag des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nach der Affäre um die geschasste eigene Intendantin Patricia Schlesinger Missstände und Strukturen prüfen sollen.

Insgesamt stellten 31 Anwälte von vier Rechtsanwaltskanzleien von Juli bis Ende November dem RBB als Auftraggeber über 1,4 Millionen Euro in Rechnung, berichtete das RBB-Rechercheteam in eigener Sache. Seit der Sommeraffäre leistet sich der RBB ein eigenes Aufklärungsteam, das in der Vergangenheit bereits mehrfach kritische Beiträge über den öffentlich-rechtlichen Sender veröffentlicht hatte.

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Laut dem auf der RBB-Homepage veröffentlichten Beitrag nannte Martin Heger, Prodekan und Leiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, den Einsatz der 31 Anwälte eine „Verschwendung von Rundfunkbeiträgen”.

Er könne aber verstehen, dass sich der RBB punktuell Rechtsbeistand hole, zum Beispiel von Arbeitsrechtlern wegen der umstrittenen Dienstverträge. Laut den vom RBB-Rechercheteam eingesehenen Unterlagen sollen Stundensätze von 250 bis 500 Euro abgerechnet werden.

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Seit August 2022 ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen die ehemalige Intendantin Schlesinger und vier weitere Personen, jede hat einen eigenen Rechtsbeistand.

Rechtsexperten kritisieren laut Bericht, dass die Anwälte doppelte Arbeit abrechnen und Leistungen für die Generalstaatsanwaltschaft erbringen, für die der RBB gar nicht zuständig sei. Auch Telefonkonferenzen und Treffen mit den Ermittlern sollen den Angaben zufolge von den Kanzleien in Rechnung gestellt werden.

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Laut Prodekan Martin Heger bräuchte der RBB die Unterlagen einfach nur herausgeben, weil Staatsanwaltschaften nichts Illegales verlangen würden. Nach seiner Ansicht sollte in diesem Zusammenhang möglicherweise sogar der Straftatbestand der Veruntreuung von Beitragsgeldern geprüft werden.

Laut Bericht äußerten sich Kanzleien und RBB nicht zu Anfragen zu den aufgeführten Sachverhalten. Am Freitag beschäftigt sich in Potsdam ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit den Vorgängen im RBB.

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