NSU-Ausschuss beleuchtet V-Männer in Brandenburg
Potsdam / Lesedauer: 2 min

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags will das V-Mann-Wesen des Verfassungsschutzes durchleuchten. Zudem verlangt er einen Stopp der Aktenvernichtung. Die Landesregierung in Potsdam wurde am Freitag aufgefordert, keine Akten zum Rechtsextremismus mehr auszusortieren. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) hatte die Staatsanwaltschaft bereits mit einem Erlass aufgefordert, die Aufbewahrungsfristen neu zu prüfen.
Den Anstoß für diese Forderung gab ein Vorfall aus der vergangenen Woche: Die Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Potsdam hatten die Vernichtung von NSU-Akten angeordnet, nachdem sie an den Bundestag verliehen worden waren. In den Akten befanden sich Informationen zum Brandenburger V-Mann „Piatto“, durch dessen Informationen der NSU möglicherweise früher enttarnbar gewesen wäre.
V-Mann Piatto als Glücksfall
Um jenen „Piatto“ ging es auch im Rest der dritten Sitzung des Ausschusses. Zwei Gutachter erläuterten den Einsatz von Vertrauensleuten. Der Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth bezeichnete den V-Mann „Piatto“ als „Glücksfall“ für den Verfassungsschutz des Landes. Die Informationen, die „Piatto“ teilte, hätten einen „Quantensprung“ für die Ermittler bedeutet.
Wolff schränkte aber auf Nachfrage ein, dass er sein Wissen nur aus den übrigen Untersuchungsausschüssen etwa des Bundestages gewonnen habe. Zur Frage, wie der V-Mann als Quelle geschützt wurde, sagte er: „Das weiß ich leider nicht. Aus Sicht der Verfassungsschutzämter seien V-Leute allerdings ein „notwendiges Übel“. Sie würden nicht sonderlich gemocht.