Unvereinbarkeit
Polizei-Gewerkschaft gegen Ausschluss von AfD-Mitgliedern
Potsdam / Lesedauer: 1 min

dpa
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg (GdP) wendet sich gegen den Beschluss zur Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft bei der AfD und der GdP. „Wir sind der Auffassung, rechtlich ist das nicht haltbar”, sagte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Schuster am Samstag. Dies sei aus seiner Sicht nicht umsetzbar.
Der GdP-Bundesvorstand hatte beschlossen, dass gleichzeitige Mitgliedschaften in der AfD und der Gewerkschaft nicht miteinander vereinbar sind. Die AfD sei eine menschenverachtende Partei, die sich weder der Demokratie noch der historischen Verantwortung Deutschlands verpflichtet fühle, heißt es in einem Positionspapier der GdP.
Abgrenzen statt ausgrenzen
Der Brandenburger Landeschef der GdP hat unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken. Nur wenn jemand zum Beispiel öffentlich auf einer Wahlliste für die AfD kandidiere, könne die Parteimitgliedschaft verwendet werden, sagte Schuster.
Er betonte außerdem: „Wir polarisieren damit extrem.” Man könne auch ein politisches Zeichen setzen, indem man sich klar abgrenze. Schuster warb dafür, auch mit Andersdenkenden im Gespräch zu bleiben. Die Gremien des Landesverbands wollten nun darüber beraten, wie sie mit dem Beschluss umgehen.