StartseiteRegionalBrandenburgWie weit darf der Staat mit der Videoüberwachung gehen?

Immer mehr Kameras im Einsatz

Wie weit darf der Staat mit der Videoüberwachung gehen?

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Die dauerhafte Beobachtung öffentlicher Plätze mit Kameras ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Ob die Technik dabei hilft, Straftaten auszuklären, ist zudem unklar.
Veröffentlicht:25.05.2014, 19:41

Von:
  • dpa
Artikel teilen:

Das Land Brandenburg lässt seit einigen Jahren öffentliche Plätze und Straßen mit Videokameras überwachen. Ob sich Straftaten dadurch vermeiden oder besser aufklären lassen, ist aber unklar: Dazu würden bei der Polizei keine Informationen vorgehalten, erklärte Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage.

Das Land lässt in den Städten Potsdam, Guben, Frankfurt (Oder) und Erkner dauerhaft Areale per Video kontrollieren, auf denen sich Kriminalität häuft. Die Entwicklung ist allerdings sehr unterschiedlich: Während die Zahl der Straftaten in den Stadtzentren von Guben und Erkner sank, wurden in Potsdam und Frankfurt (Oder) trotz Videoüberwachung 2013 mehr Straftaten registriert als im Vorjahr.

Kriminalität am Potsdamer Hauptbahnhof nicht gesunken

In Potsdam etwa ist der Hauptbahnhof permanent im Visier von Kameras. 2012 wurden dort laut Innenministerium 91 Straftaten registriert (2011: 100), überwiegend Fahrraddiebstähle, aber auch Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. 2013 waren es trotzdem immerhin
104 Straftaten.

Wie viele Straftaten insgesamt durch die Videoüberwachung aufgeklärt werden konnten, kann das Innenministerium nicht beantworten. Kritik kam von der Opposition: Das Filmen von Bürgern im öffentlichen Raum sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, dessen Nutzen evaluiert werden müsse, forderte die FDP. Videoüberwachung dürfe nur dann zugelassen werden, wenn damit ein „tatsächlicher Nutzen“ verbunden sei.