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Schon wieder

Demminer Amtsrichter zerfetzt Mega-Strafzettel für Querdenker

Demmin / Lesedauer: 4 min

1900 Euro Bußgeld forderte der Seenplatte-Kreis von einem prominenten „Querdenker” für die vermeintlich illegale Einreise nach MV im November 2020. Doch Samuel Eckert klagte – und bekam Recht.
Veröffentlicht:25.09.2021, 13:06

Von:
  • Simone Schamann
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Es ist bald ein Jahr her, dass vier gestrandete Promi-Querdenker den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für ein paar Tage zum Twitter-Trend und Topthema im Internet machten: Anfang November 2020 waren Dr. Bodo Schiffmann, Samuel Eckert, Ralf Ludwig und Wolfgang Greulich auf dem Weg zu einer Kundgebung auf dem Neubrandenburger Marktplatz kurz hinter Neustrelitz von der Polizei angehalten und an der Weiterreise gehindert worden.

Debattier-Epos mit 80.000 Zuschauern

Die Situation an einer Bushaltestelle an der B96 in Weisdin (zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg) wurde zum tausendfach geteilten Debattier-Epos: Über mehrere Stunden versuchten die Mecklenburger Beamten, den Maßnahmengegnern im Schein einer Straßenlaterne bei Minusgraden zu erklären, dass sie aufgrund der damals geltenden Corona-Verordnung leider nicht nach Mecklenburg-Vorpommmern einreisen dürfen, was die Angehaltenen, die Teile der Ereignisse per Livestream ins Internet übertrugen, komplett anders sahen. Bis zu 80.000 Zuschauer verfolgten die Endlos-Diskussion an der offenen Bustür im Livestream.

Auftritt #Ehrenrusch und XXL-Strafzettel

Kurz vor Mitternacht, die Protagonisten waren schon komplett genervt und durchgefroren, musste dann noch der Neubrandenburger Polizeichef persönlich ran. Sein Auftritt machte Torsten Rusch kurzzeitig zum Twitter-Star, sogar Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) erwähnte #Ehrenrusch in einem Tweet.

Wer das Lokal-Epos samt Nachspiel noch mal genau nachlesen will, kann das hier tun:

    Für die Querdenker endete der Abend mit mit einer Not-Übernachtung in einer Neustrelitzer Gerätehalle und vier Bußgeldbescheiden von Seenplatte-Landrat Heiko Kärger (CDU). Knapp 1900 Euro wollte der Landkreis pro Nase für die unerlaubte Einreise ins Bundesland kassieren. Die Maßnahmengegner legten selbstverständlich Einspruch ein – und bekamen nun zum zweiten Mal vor Gericht Recht. Genau wie der Leipziger Rechtsanwalt Ralf Ludwig, dessen Verhandlung schon im Mai stattfand , muss auch Samuel Eckert seinen Mega-Strafzettel aus MV nicht bezahlen.

    Freispruch für Eckert nach wenigen Minuten

    Verhandelt wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Neubrandenburg, Zweigstelle Demmin. Eckert selbst war vom Erscheinen entbunden worden, sein Anwalt Dirk Sattelmaier vertrat ihn. Er sagte hinterher zum Nordkurier: „Der Richter und ich waren allein im Gerichtssaal. Ich habe ein paar Minuten vorgetragen – und dann war es auch schon ganz schnell vorbei: Der Richter ist meiner Argumentation in vollem Umfang gefolgt und hat Samuel Eckert freigesprochen.“ Mit anderen Worten: XXL-Strafzettel zerfetzt!

    Sattelmaier erklärt seine juristische Herangehensweise: Die damals geltende Corona-Verordnung habe zwar ein Einreiseverbot nach MV vorgesehen, es seien aber verschiedene Ausnahmetatbestände vorgesehen gewesen. Zum Beispiel das Grundrecht auf Ausübung des Berufs. „Die Ausübung der Versammlungsfreiheit, um die es in unserem Fall geht, hatte die Behörde seinerzeit allerdings nicht als Ausnahmetatbestand anerkannt“, so Sattelmaier. „Dieses Grundrecht – Artikel 8 im Grundgesetz – wurde in der damals geltenden Corona-Verordnung auch gar nicht erwähnt.“

    Rechtsanwalt Sattelmaier: „Das Bußgeld hätte nie erlassen werden dürfen”

    Aber: Corona-Verordnungen, so Sattelmaier, müssten immer grundrechtskonform ausgelegt werden – wobei ein Grundrecht nicht höher gestellt werden dürfe als ein anderes. Für den konkreten Fall bedeute das, „dass die Ausübung des Versammlungsrechts nicht niedriger eingestuft werden darf als die Berufsfreiheit.“ Darauf habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Januar 2021 in einer ähnlichen Entscheidung bereits hingewiesen. Sattelmaier weiter: „Wenn man schon als Ausnahmetatbestand die Berufsfreiheit normiert, dann muss man gleichwertige Grundrechte auch normieren. Und das ist hier nicht erfolgt.“ Am denkwürdigen Abend in Weisdin hätten die Maßnahmenkritiker bereits so argumentiert. Der Jurist: „Dieses Bußgeld hätte nie erlassen werden dürfen.” Der Demminer Amtsrichter sah es am Donnerstag genauso – und sprach Maßnahmenkritiker Eckert frei.

    Samuel Eckert zum Nordkurier: „Ich freue mich über das Urteil, das für jeden vernünftig denkenden Menschen schlüssig sein dürfte. Die Grundlage, auf der das Vorgehen von Herrn Rusch basierte, sollte wiederum jedem Demokraten zu denken geben. Ganz egal, welche persönliche Meinung er in Sachen Corona vertritt.”