Schweinezucht

Giftstoffe nach Großbrand in Alt Tellin? Gutachten klärt auf

Alt Tellin / Lesedauer: 3 min

Wie viele Giftstoffe sind beim verheerenden Brand der Schweinezucht Alt Tellin im Umfeld gelandet? Nach viel Kritik an den Behörden und drei Monaten des Wartens gibt es darauf nun eine Antwort.
Veröffentlicht:30.06.2021, 18:09
Aktualisiert:06.01.2022, 21:59

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Seit der Brandkatastrophe in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin am 30. März beschäftigt Bewohner der umliegenden Dörfer die Frage, was genau an Schad- oder Giftstoffen aus den gigantischen Qualmwolken niedergegangen ist. Dabei war auch mehrfach Kritik an den Behörden laut geworden.

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Am Mittwoch nun, exakt drei Monate nach dem verheerenden Feuer gab es erste Antworten in einer Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. Im Einvernehmen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald hieß es, dass dessen untere Bodenschutzbehörde die URST Umwelt- und Rohstofftechnologie GmbH Greifswald beauftragt hatte, den Boden auf den Ackerflächen nördlich angrenzend der Brandstelle zu untersuchen. Über die beprobten Flächen war der Rauch des Brandes abgezogen, weshalb dort mögliche Bodenbelastungen infolge brandbedingter Schadstoffeinträge identifiziert und bewertet werden sollten.

Erhöhter Schadstoffwert nur ganz nah am Brandort

Dafür wurden von drei Teilflächen in unterschiedlicher Entfernung vom Brandherd Bodenproben genommen und auf ein breites Schadstoffspektrum hin analysiert. Untersucht wurde unter anderem auf Dioxine und Furane, verschiedene Schwermetalle und die Stoffgruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Einige dieser Schadstoffe waren in den untersuchten Bodenproben nicht analytisch nachweisbar, so das Ministerium. Bei den nachweisbaren Schadstoffen lagen die ermittelten Gehalte im Bereich der Hintergrundwerte für sandige Ackerböden in Mecklenburg-Vorpommern. Lediglich auf der Teilfläche, die in der Rauchabzugs­richtung unmittelbar an die Brandstelle angrenzt, wurde ein erhöhter PAK-Gehalt festgestellt, der den allgemei­nen Vorsorgewert der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung überschreitet. Eine solche Vorsorgewert-Überschreitung war auch für den PAK-Einzelstoff Benzo(a)pyren festzustellen.

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Alle weiteren bodenschutzrechtlich definierten Gefahrenschwellen (Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden-Nutzpflanze) wurden deutlich unterschritten, hieß es weiter. Im Übrigen würden PAK in der Regel von Pflanzen nicht bzw. nicht in nennenswerten Konzentrationen aus dem Boden über die Wurzeln aufgenommen. Auch sei eine Grundwassergefährdung auszuschließen, weil der oberste Grundwasserleiter durch eine zehn Meter mächtige Deckschicht aus Geschiebemergel gut gegen eventuelle Schadstoffeinträge geschützt ist.

Verkohlter PU-Schaum zerfiel zu Staub

Zum Zeitpunkt der Probennahme wurden durch den Gutachter noch kleinere Brandrückstände auf dem zu untersuchenden Ackerboden vorgefunden. Die Flocken aus verkohltem PU-Schaum zerfielen bei Berührung zu Staub und konnten nicht mehr abgesammelt werden. In der Laboranalyse der Flocken wurde ein geringer PAK-Gehalt nachgewiesen, der bodenschutz- und abfallrechtliche Vorsorgestandards klar einhält. Der Gutachter schätzt abschließend ein, dass weitere Bodenuntersuchungen auf dem Acker nicht erforderlich sind. Der Boden im Bereich der abgebrannten Stallungen wird nach dem Gebäudeabriss und der Entsorgung der Abfälle untersucht.