Ab 2023 teurer

Neue Umsatzsteuer-Regel sorgt in Demmin für Probleme

Demmin / Lesedauer: 3 min

Bislang wird auf viele städtische Einnahmen keine Umsatzsteuer fällig – 2023 wird sich das ändern. Höhere Kosten für Vermietung, Pacht und Vereine drohen.
Veröffentlicht:16.09.2022, 18:32
Aktualisiert:16.09.2022, 18:35

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Corona-Pandemie, Energiekrise, Grundsteuerreform – Langeweile kam in Demmins Verwaltung und Politik mit den zusätzlichen Herausforderungen der vergangenen Monate und Jahre eher selten auf. Doch erreicht ist das Ende der Fahnenstange noch nicht. Denn zum 1. Januar 2023 greift ein neuer Paragraph im Umsatzsteuergesetz, welcher der Stadt bereits seit Jahresbeginn Kopfzerbrechen bereitet.

Mehrwertsteuer für Vermietung der Sporthalle und Garagenpachten

Konkret schreibt dieser vor, dass für alle Einnahmen aus Aufgaben, die auch durch Dritte ausgeführt werden könnten, künftig Mehrwertsteuer abzuführen ist. „Da hängt ein riesen Rattenschwanz dran“, so Kämmerer Ronny Szabó. Die genauen Auswirkungen sind dabei noch vollkommen offen. „Das fängt damit an, dass ermittelt werden muss, was alles umsatzsteuerpflichtig wird“, sagt er. Klar ist, dass beispielsweise die Vermietung der Sporthalle in diesen Bereich fällt, ebenso wie Garagenpachten.

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Abseits derlei offensichtlicher Mieteinnahmen, wirkt sich Umsatzsteuer-Paragraph jedoch auch auf Detailfragen aus. „Es gibt ganz viele kleine Feinheiten“, so Kerstin Schlüter aus dem Sachbereich Umsatzsteuer, deren Stelle 2022 eigens für die Problematik geschaffen wurde. Denn wo hoheitliche -umsatzsteuerbefreite – Aufgaben der Stadt aufhören und der privatrechtliche – umsatzsteuerpflichtige – Bereich anfängt, ist ohne entsprechende Expertise kaum zu ermitteln.

„Ein gutes Beispiel ist die Eheschließung als hoheitliche Aufgabe, bei der das verkaufte Stammbuch aber im Privatrecht läuft“, so Schlüter im Rahmen des zurückliegenden Hauptausschuss. Selbst auf den Parkscheinen in der Hansestadt könnte unter Umständen künftig die Mehrwertsteuer auftauchen.

Vereine und Verbände zusätzliche belasten?

Ein Wust an Details also – doch der Termindruck wächst. Noch vor dem Jahreswechsel bedarf es eines Beschluss der Stadtvertretung, wie das Gesetz in Demmin umgesetzt werden soll. Eine erste Vorlage der Verwaltung wurde jedoch im Finanzausschuss am Dienstag bereits abgewatscht, im Hauptausschuss am Mittwoch gar nicht erst zur Abstimmung gebracht.

So sah die Beschlussvorlage vor, die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge in Höhe von 7 beziehungsweise 19 Prozent auf die entsprechenden Einnahmen aufzuschlagen und die Gesamtsumme aufzurunden. Wie genau das aussehen könnte, machte die Stadt an dem Beispiel der Hallengebühren deutlich. Liegen diese derzeit für Vereine bei fünf Euro pro Stunde, kämen ab dem 1. Januar 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Der Preis läge dann also bei 5,95 Euro, aufgerundet sechs Euro pro Stunde.

Eine Rechnung, die in der Stadtpolitik nicht auf Gegenliebe stößt, wenn Vereine und Verbände zusätzlich belastet werden. Die Krux: Irgendwer muss für die Mehrwertsteuer tiefer ins Portemonnaie greifen. Schlägt die Stadt die Kosten nicht auf und führt die Steuer von dem bestehenden Satz ab, zahlt sie am Ende aus eigener Tasche, da im Umkehrschluss die Einnahmen sinken.

Nächster Beschlusstermin im Dezember

Neben den Fragen nach den finanziellen Auswirkungen und den betroffenen Bereiche stellten sich für die Ausschussmitglieder zudem jene nach der praktischen Umsetzung beispielsweise bei den Rechnungen. Ebenso ist fraglich, welche Satzungen, in denen Gebühren angeführt sind, wie angepasst werden müssen. Gründe genug auf Anraten von Bürgermeister Thomas Witkowski das Thema in die Fachausschüsse zur Beratung zurückzuverweisen.

Ein abschließendes Votum Ende September auf der Stadtvertretersitzung ist damit vom Tisch. Nächster Termin für den Beschluss, wie mit der Mehrwertsteuer umgegangen wird, ist demnach der 7. Dezember.