Transparency Deutschland
„Klimastiftung MV verstößt gegen Geldwäschegesetz”
Berlin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Der Vorwurf wiegt schwer: Aus Sicht der Organisation Transparency Deutschland verstößt die Stiftung Klima- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Geldwäschegesetz. Das erklärten am Mittwoch in einer Pressekonferenz Stephan K. Ohme, Finanzexperte von Transparency Deutschland, und Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz könnte mit einem saftigen Bußgeld bestraft werden.
Die Antikorruptionsorganisation habe sowohl Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als auch die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV sowie das Bundesverwaltungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Eintrag der Stiftung in das Transparenzregister aus Sicht von Transparency unvollständig sei. Im Registereintrag der Stiftung müssten auch die hinter der Nord Stream 2 AG stehenden Entscheidungsträger von Gazprom und möglicherweise des russischen Staats aufgrund ihrer erheblichen Einflussmöglichkeiten auf die Stiftung eingetragen werden, betonten Ohme und Bäumer.
Weiterlesen:Nord Stream 2 wird wohl nicht vor Juli ans Netz gehen
Klares Abhängigkeitsverhältnis von Russland
Dennoch sei weder die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern noch die Stiftung oder das Bundesverwaltungsamt diesbezüglich tätig geworden. Gemäß den Geldwäschevorschriften müsse laut Transparency im Transparenzregister jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf eine Vereinigung ausüben könnten, benannt werden. Für die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bedeute dies, dass der Vorstandsvorsitzende von Gazprom, Alexej Miller, eingetragen werden müsste. Eingetragen worden seien nachträglich allerdings lediglich Erwin Sellering, Katja Enderlein und Werner Kuhn als Vorstandsmitglieder der Stiftung. Nach Einschätzung von Ohme und Bäumer bestehe ein klares Abhängigkeitsverhältnis der Stiftung von der Nord Stream 2 AG und damit in letzter Konsequenz der Russischen Föderation.
„Schon die Konstruktion einer Stiftung, die gemeinwohlorientierten Aufgaben wie dem Klima- und Umweltschutz gewidmet sein soll, jedoch ganz offen kommerziellen Aktivitäten eines russischen Staatskonzerns zum Bau einer Gaspipeline sowie dem Umgehen von internationalen Sanktionen dient, ist fragwürdig und muss als ein Missbrauch der Rechtsform Stiftung bezeichnet werden”, sagte Ohme.
Schwesig soll sich erklären
Bäumer ergänzte in Richtung von MV-Regierungschefin Schwesig: „Politische Entscheidungsfindung und Lobbyismus müssen transparent und nachvollziehbar ablaufen. Die Lobbytätigkeiten der Nord Stream 2 AG sowie von Gazprom sind undurchsichtig und es lassen sich dafür eine Reihe aktueller und ehemaliger deutscher Politiker vor den Karren spannen. So sollte sich nicht zuletzt Manuela Schwesig zu den Inhalten ihrer vermeintlich privaten Treffen mit Gerhard Schröder erklären, der als Präsident des Verwaltungsrats der Nord Stream 2 AG hier als Interessenvertreter agiert. Die Entwicklungen würden Transparency in ihrer Forderung bestärken, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Lobbyregister eingeführt werden müsse.
Weiterlesen:Schwesig greift CDU-Chef mit Anwaltspost an