Regelversorgung
Ärztehonorar für Corona–Impfung in MV weiter strittig
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Deutsche Presse-Agentur
Anders als im benachbarten Schleswig–Holstein gibt es in Mecklenburg–Vorpommern noch keine Einigung zur Aufnahme der Covid–19–Schutzimpfungen in die Regelversorgung. Damit müssen gesetzlich Versicherte im Land vorerst weiter finanziell in Vorleistung gehen, wenn sie sich bei ihrem Hausarzt gegen Corona impfen lassen. Wie ein Sprecher des Ersatzkassenverbandes auf Anfrage sagte, gab es bei einem neuerlichen Treffen am Freitag noch keine Einigung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über das Ärztehonorar. Für den 2. Mai seien weitere Gespräche dazu vereinbart.
Der Bund war bereits zum 8. April mit dem Auslaufen der gesonderten Corona–Regelungen aus der Finanzierung der ärztlichen Impfleistung ausgestiegen und trägt nur noch die Kosten für den Impfstoff. Ziel ist es nun, Covid–19–Schutzimpfungen in die Regelversorgung aufzunehmen — wie etwa Grippeschutzimpfungen.
Anfang April hatten sich in Schleswig–Holstein Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung dazu verständigt. Demnach wird jede Covid–19–Impfung dort nun zunächst mit 15 Euro von den Kassen vergütet. Den Angaben zufolge nehmen die Arztpraxen damit eine Honorarminderung in Kauf. Bislang erhielten Ärzte je Impfung in etwa das Doppelte.
In Mecklenburg–Vorpommern gelten nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales etwa 1,2 Millionen Menschen und damit etwa drei Viertel der Bevölkerung nach jeweils zwei Impfungen als grundimmunisiert. Fast eine Million Menschen erhielt eine erste Impfung und 214.000 Personen auch zwei Auffrischungsimpfungen. Zuletzt waren landesweit nur noch etwa 150 Impfungen pro Woche registriert worden.