Nordkreuz
Anklage gegen ehemaligen SEK-Beamte in MV
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Nordkurier
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den ehemaligen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Mecklenburg-Vorpommern Marko G. Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Schwerin wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz in zwei Fällen erhoben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mit.
„Nord Kreuz“ und „Nord Com“
Die Staatsanwaltschaft Schwerin geht demnach davon aus, dass der Angeschuldigte Ende Januar 2016 die Telegram-Chatgruppen „Nord Kreuz“ und „Nord Com“ gründete, deren Mitglieder die Überlegung verband, dass die Bundesrepublik Deutschland durch Krieg, Naturkatastrophen und wirtschaftlichen Niedergang in eine schwere gesellschaftliche Krise geraten könnte.
Um nicht Opfer einer solchen Katastrophe zu werden, bereiteten sie sich auf den Krisenfall, den sogenannten „Tag X“ vor. Dabei fiel dem Angeschuldigten als Waffenexperte unter anderem die Aufgabe zu, Munition und Waffen für die Gruppe zu beschaffen und zu horten.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Erfüllung dieser Aufgabe unberechtigt Munition und Waffen entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes bzw. des Kriegswaffenkontrollgesetzes besessen, gelagert und gesammelt zu haben.
Zahlreiche Waffen gefunden
Gegenstand der Anklage ist dabei der Fund von etwa 23.800 Schuss Munition, zahlreicher Waffen und Blendgranaten anlässlich bei der Durchsuchung des Wohnhauses, der Nebengelasse sowie des Fahrzeugs des Angeschuldigten.
Unter der Munition befanden sich 18 Schuss, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallen und die er daher nicht legal erlangen und besitzen durfte. Dem Angeschuldigten wird zudem vorgeworfen, eine Vielzahl der sichergestellten Munition und Waffen unverschlossen und damit nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben. Obwohl die untere Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim noch am Tage der Durchsuchung sämtliche Waffenbesitzkarten sichergestellt hatte, fanden Beamte des Landeskriminalamtes am 12. Juni 2019 im Wohnhauses des Angeschuldigten sowie in einem von ihm genutzten Bungalow Waffen und etwa 31.500 Schuss Munition unterschiedlichen Kalibers sowie zahlreiche Sprengkörper.
Unter der Munition befanden sich etwa 1.400 Stück Gewehrmunition, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen und von den Herstellern ausschließlich an Polizeibehörden und Streitkräfte verkauft werden. Soweit beim Angeschuldigten eine Maschinenpistole der Marke UZI mit Schalldämpfer aufgefunden wurde, haben die Ermittlungen ergeben, dass diese im Dezember 1993 aus den Räumlichkeiten der Bundeswehr in Brandenburg entwendet worden war. Die Ermittlungen im Verfahren gegen drei weitere Beschuldigten dauern an.
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