Prozess um Volksverhetzung
Anklage will höhere Geldstrafe für AfD-Politiker Arppe
Rostock / Lesedauer: 2 min

dpa
Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Holger Arppe wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt. Entgegen den Erwartungen ist jedoch noch kein Urteil gefallen.
Das Landgericht Rostock will nun am 14. Mai seine Entscheidung darüber verkünden, ob Arppe in den Jahren 2009 und 2010 Urheber zweier in einem Internet-Forum geposteten und mutmaßlich volksverhetzenden Beiträge war. In diesen soll er Muslime in Deutschland verächtlich gemacht und zum Hass gegen sie angestachelt haben.
Höhere Geldstrafe gefordert
Während die Verteidigung am Donnerstag „einen Freispruch auf der ganzen Linie” forderte, sah die Staatsanwaltschaft die Urheberschaft Arppes für einen der Internet-Einträge als gesichert an. Sie forderte eine Geldstrafe von 10.000 Euro (80 Tagessätze à 125 Euro). Für einen der beiden Kommentare wurde Arppe bereits im Jahr 2015 vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Der höhere Tagessatz ergebe sich durch die Bezahlung als Landtagsabgeordneter. Bei seiner ersten Verurteilung hatte er in einem Call-Center gearbeitet.
Der Landtagsabgeordnete Holger Arppe, der die AfD-Fraktion nach der Enthüllung von Chat-Protokollen, in denen er unter anderem Gewaltandrohungen und pädophile Sex-Fantasien geäußert haben soll, verlassen hatte, hatte zum Auftakt seines Berufungsprozesses vor dem Landgericht Rostock die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen Volksverhetzung zurückgewiesen. Holger Arppe ist auch innerhalb der AfD umstritten. Der Landesvorstand will ihn aus der Partei ausschließen.
Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 3. Mai um 14.36 Uhr, aktualisiert.