Beschwerde gegen Urteil
Awo-Affäre landet vor Bundesgerichtshof
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Andreas Becker
Peter-Michael Diestel hat das 113 Seiten umfassende Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) aufmerksam studiert – und gibt sich kämpferisch. „Wir werden fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 13. März einlegen, dann muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall auseinandersetzen“, kündigt der Anwalt von Peter Olijnyk an.
Letzterer war vom OLG zur Rückzahlung von vermeintlich zu viel gezahlten Gehältern verdonnert worden. Laut Urteil muss der ehemalige Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes Müritz an seinen früheren Arbeitgeber fast 400.000 Euro zahlen. Mit dieser Entscheidung hatte das OLG das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg aus erster Instanz „im Wesentlichen bestätigt“.
Sowohl Oberlandes- als auch Landgericht waren laut Urteilsbegründung zu der Auffassung gelangt, dass insgesamt vier Änderungsverträge zu Olijnyks Anstellungsvertrag bei der Awo, in denen eine starke Gehaltserhöhung, eine Gewinntantieme und eine lebenslange Betriebsrente enthalten waren, „nicht wirksam zustande gekommen sind.“
Beweisaufnahme gibt Anwalt Diestel Anlass für Beschwerde gegen Urteil
Begründung des Gerichts: Diese Verträge seien lediglich von Olijnyk in seiner Funktion als Geschäftsführer der Awo Müritz und dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Awo Müritz, Götz-Peter Lohmann, unterzeichnet. Die laut Satzung des Awo-Kreisverbandes erforderliche Mitwirkung eines weiteren Mitglieds des geschäftsführenden Vorstandes „vermochte der Senat des OLG nach der Beweisaufnahme nicht anzunehmen.“
Doch genau diese Beweisaufnahme möchte Diestel zum Anlass nehmen, das Urteil vor dem BGH anzufechten. „Denn unser Hauptzeuge Götz-Peter Lohmann hatte sich in der Verhandlung vor dem OLG geweigert, auszusagen – weil er fürchtete, sich durch seine Aussage selbst zu belassen“, sagte Diestel dem Nordkurier. Hintergrund: Gegen Lohmann – und auch gegen Olijnyk – ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen des Verdachts der Untreue.
Olijnyks Anwalt Diestel: „Mein Antrag vor dem OLG, erst die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Lohmann abzuschließen, um ihn dann in der zivielrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Olijnyk und Awo als Zeugen zu hören, wurde abgelehnt. Ob dies rechtens war, soll nun der Bundesgerichtshof prüfen.“
Und noch etwas kündigte Diestel an: „Dass in der Verhandlung vor dem OLG andere Zeugen Falschaussagen gemacht haben, wird strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Namen wollte Diestel nicht nennen – Fakt ist, dass vor dem OLG die früheren Awo-Vorstandsmitglieder Helmut Dittrich, Ursula Müller und Heike Daut ausgesagt hatten.
Diestels Prophezeiung: „Wenn Lohmann aussagt, wird der ganze Fall auf den Kopf gestellt.“