Düngemittelverordnung

Bauern feiern Erfolg mit Klagen gegen Backhaus

Greifswald / Lesedauer: 2 min

Richter haben die aktuelle Düngemittelverordnung in MV gekippt. Landwirte hatten seit Langem die Ausweisung roter Gebiete und die Auswahl von Messstellen kritisiert.
Veröffentlicht:05.11.2021, 17:36
Aktualisiert:06.01.2022, 22:17

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Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Nach Angaben der Bauernzeitung, die sich auf eine schriftliche Information des Gerichts an Rechtsvertreter von klagenden Landwirtschaftsbetrieben bezieht, wurden sowohl die Verordnung vom 23. Juli 2019 als auch die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen das Urteil sei nicht zugelassen. "Ein Paukenschlag", twitterte Dr. Heike Müller, Vize-Präsidentin des Bauernverbands MV, am Freitagabend dazu. Ein schriftliches Urteil mit Begründung war vom Oberverwaltungsgericht am Freitag aber zunächst noch nicht veröffentlicht worden.

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Die Landwirtschaftsbetriebe hatten sich mit sogenannten Normenkontrollklagen gegen die aus ihrer Sicht nicht sachgemäße Ausweisung roter Gebiete mit nitratbelastetem Grundwasser zur Wehr gesetzt. Laut Bauernzeitung habe bundesweit erstmals ein Gericht Agrarbetrieben in diesem Zusammenhang Recht gegeben. Dem Bericht zufolge sollen seit 2020 zwölf Normenkontrollanträge im Auftrag von mehr als 180 Landwirten aus MV am Oberverwaltungsgericht eingegangen sein. Davon seien zwei Anträge von Agrarbetrieben aus Nordwestmecklenburg und von der Insel Rügen als Musterverfahren ausgewählt und nun offenbar entschieden worden.

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An zwei mündlichen Verhandlungstagen habe das Gericht mit Vertretern der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe sowie des Schweriner Agrarministeriums als Vertreter der beklagten Landesregierung verschiedenste Aspekte der Düngelandesverordnung erörtert, darunter auch die von Landwirten viel kritisierte Einrichtung von Messstellen. Klagevertreter hatten während des Verfahrens zahlreiche Kritikpunkte an der aktuellen Düngelandesverordnung und der Ausweisung roter Gebiete vorgetragen. Vertreter des Landwirtschaftsministeriums hatten den Argumenten widersprochen.

Agrarministerium will Begründung abwarten

Aus dem Schweriner Agrarministerium hieß es am Abend, dass man lediglich wisse, dass es ein Urteil gegeben habe. Welche Auswirkung dieses konkret auf die Düngelandesverordnung von 2019 oder die 2020 erfolgte Präzisierung habe, könne man erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Begründung sagen. Diese sei erst für Mitte November avisiert.