Digitalisierung

Land verfehlt Ziel bei Online-Angeboten für Bürger

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Vor fast vier Jahren ist die zentrale Website für Online–Verwaltungsleistungen in MV ans Netz gegangen. Dem vom Bund gesetzten Ziel ist man allerdings noch ein gutes Stück entfernt.
Veröffentlicht:03.06.2023, 09:21

Von:
  • Deutsche Presse-Agentur
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Ende Juni 2019 war das MV–Serviceportal für Bürgerinnen und Bürger gestartet. Damals konnten laut Ministerium in 40 Kommunen beispielweise Urkunden online beantragt werden. Eigentlich sollten laut Onlinezugangsgesetz bis Ende 2022 insgesamt 4000 auf Land und Kommunen entfallende Angebote über das Portal nutzbar sein und nicht wie derzeit knapp 300.

Ministerium weist Schuld von sich

Eine Sprecherin des Digitalisierungsministeriums verwies auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsanbieter. Das Ministerium selbst habe in seiner eigenen Zuständigkeit alles gemacht, wozu es aufgefordert gewesen sei.

„Insgesamt sollen künftig schrittweise über das Portal alle Verwaltungsleistungen von Bund, Land und Kommunen, deren Digitalisierung das Onlinezugangsgesetz des Bundes vorsieht, angeboten werden‟, kündigte Minister Pegel an. Von diesem Ziel ist man allerdings noch ein gutes Stück entfernt.

Zahl der Nutzer wachse mäßig, aber stetig

„Aktuell fast 35.300 Nutzerkonten — im September 2019 waren es 117 — sowie bereits 29.000 über das Portal gestellte Anträge sprechen für sich“, teilte der Schweriner Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) mit. Die Zahl der Nutzer, Anträge und zur Verfügung stehenden Verwaltungsleistungen wachse „in gemäßigtem Tempo, aber stetig“.

Unter www.mv–serviceportal.de können Bürgerinnen und Bürger nach Aussage des Ministers 294 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, sechs Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, fünf Wirtschaftskammern, drei Zweckverbänden sowie in 21 Bundes– und sonstigen Behörden erledigen. Dazu zählen laut Ministerium etwa die Beantragung von Geburts–, Ehe– oder Sterbeurkunden, die An– oder Abmeldung der Hundesteuer oder die Beantragung eines Gewerbes. Auch Fördermittelanträge gehörten zu den Leistungen.

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„Gerade frisch hinzugekommen ist die Möglichkeit, sich landesweit als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerker oder auch die Handwerkerrolle eintragen zu lassen“, teilte Pegel mit.