Gericht

Bratwurst-Streit im Ostseestadion – Urteil gefallen

Rostock / Lesedauer: 1 min

Es geht um Bratwurst, Bier und viel Geld: Der Streit zwischen dem Betreiber des Ostseestadions und dem langjährigen Caterer landete nun vor Gericht.
Veröffentlicht:06.01.2022, 16:24
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  • Author Imagedpa
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Der unter anderem für Bratwurst und Bier im Rostocker Ostseestadion zuständigen Firma ist laut Oberlandesgericht (OLG) Rostock zu Unrecht gekündigt worden. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung lägen nicht vor, hieß es in einer OLG-Mitteilung vom Donnerstag. Der Caterer habe nicht mutwillig, sondern nur fahrlässig zu niedrige Netto-Umsatzzahlen an die Betreiber des Ostseestadions gemeldet.

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Verwirrung um die Steuer

Die Zahlen seien maßgeblich für die Pacht, die der Caterer für die Nutzung etwa der Verkaufsstände an den Betreiber zahlt. Grund für die zu niedrige Ausweisung war laut Gericht eine geänderte Besteuerung für warme Speisen, für die der Caterer daher spätestens ab 2013 nur 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer abführte. Der so entstandene Schaden für die Betreiber – ein mittlerer fünfstelliger Betrag – falle im Verhältnis zum Gesamtumsatz relativ gering aus. Der seit Jahren laufende Vertrag sei davon abgesehen von beiden Seiten tadellos erfüllt worden.

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Gericht: Kein Vorsatz

Die zu gering ausgewiesenen Umsätze wurden laut Gericht durch die Einführung elektronischer Kassen Anfang 2019 offenbar. Eine Wiederholungsgefahr bestehe wegen des neuen Systems nicht. Eine vorsätzlich fehlerhafte Abrechnung hätten die Betreiber nicht nachweisen können. Die rückständige Pacht habe der Caterer mittlerweile überwiesen. Der Vertrag läuft laut einer Gerichtssprecherin noch mehrere Jahre.