„Todeslisten-Fall”
Bundesanwaltschaft lässt zwölf Objekte in MV durchsuchen
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Gabriel Kords
Auf Anfrage des Nordkurier bestätigte eine Sprecherin des Generalbundesanwalts am Dienstag entsprechende Gerüchte aus Mecklenburg-Vorpommern: Auf Geheiß der Karlsruher Ermittler und mit einem entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) seien am Montag zwölf Objekte im Land durchsucht worden. Dabei soll auch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zum Einsatz gekommen sein – dazu wollte die Sprecherin aber keine weiteren Angaben machen.
„Es handelte sich in allen Fällen um tatunverdächtige Personen”, betonte sie: „Alle Betroffenen werden in dem Verfahren als Zeugen und nicht als Verdächtige geführt.” Gleichwohl habe man sich für die Durchsuchungen entschieden, weil „bei den bisherigen Ermittlungen noch Fragen offen geblieben sind, die es jetzt zu klären galt.” Über die Resultate der Durchsuchungen konnte sie noch keine Angaben machen. Diese müssten erst ausgewertet werden.
"Nordkreuz"-Mitglieder sollen „Todesliste” vorbereitet haben
Die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern waren bereits im August vorigen Jahres öffentlich geworden. Die Generalbundesanwaltschaft wirft den Männern, die der sogenannten Prepper-Szene angehören, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Festnahmen gab es nicht. Die Gruppe soll den Namen „Nordkreuz” getragen haben. Für den Fall des Verlusts der staatlichen Ordnung sollen die beiden Mitglieder eine „Todesliste” von Personen aus dem linken Spektrum vorbereitet haben und beabsichtigt haben, diese Menschen zu eliminieren. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe weitgehend zurück.
Der Fall hatte in den vergangenen Monaten auch die Landespolitik beschäftigt. Das Innenministerium von Lorenz Caffier (CDU) hatte angekündigt, die Prepper-Szene verstärkt ins Auge zu nehmen. Gleichzeitig hatte Caffier die Ermittlungen im November wegen ihrer bisherigen Ergebnislosigkeit kritisiert.
Das Spektrum der "Prepper" (von engl. prepare – vorbereiten) reicht laut Innenministerium von Personen, die sich mit Vorräten auf Unwetter vorbereiten, bis hin zu Menschen, die den Untergang der Zivilisation befürchten und sich gegebenenfalls mit Waffen vor vermeintlichen Gegnern schützen wollen ("Doomer").
Der Text Artikels wurde um 14:50 aktualisiert, nachdem die Bundesanwaltschaft ihre Angaben zur Zahl der durchsuchten Objekte korrigiert hat. Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft von acht durchsuchten Objekten und ebenso vielen Zeugen gesprochen. Dabei habe es sich um einen Irrtum gehandelt, sagte eine Behördensprecherin.