Karin Strenz (CDU)

Bundestag hebt Immunität von Abgeordneter aus MV auf

Berlin / Lesedauer: 3 min

Karin Strenz wird vorgeworfen, sich von dem autoritären Regime in Aserbaidschan bezahlen zu lassen. Jetzt machte der Bundestag den Weg frei für weitere Ermittlungen.
Veröffentlicht:30.01.2020, 12:10
Aktualisiert:06.01.2022, 19:24

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Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität der Abgeordneten Karin Strenz (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Das ermöglicht Staatsanwaltschaften auch die Durchsuchungen privater Räume. Zuvor hatten das Bundesjustizministerium und die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main dies ersucht. In dem Antrag war zwar nicht explizit aufgeführt, weshalb die Behörden die Genehmigung für Durchsuchungs- und Beschlagnahmungen benötigen. Rund 100 Ermittler durchsuchten am Donnerstag 16 Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Belgien, darunter auch ein Abgeordnetenbüro des Deutschen Bundestags in Berlin.

 Die 52-Jährige aus Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) soll in der Vergangenheit über Umwege Geld aus dem autoritären Aserbaidschan angenommen haben, obwohl sie eigentlich im Auftrag des Europarates die Menschenrechtslage am Kaspischen Meer prüfen sollte. Diesen moralischen Konflikt legte sie aber nicht offen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt in der Aserbaidschan-Affäre gegen Strenz, ein ehemaliges Bundestagsmitglied und eine weitere Personen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche. Zwischen 2008 und 2016 sollen rund vier Millionen Euro über britische Briefkastenfirmen und baltische Konten an das frühere Bundestagsmitglied geflossen sein. Das Geld habe aus Aserbaidschan gestammt und sei Abgeordnete gedacht gewesen, die sich im Gegenzug in Medien positiv über Wahlen in Aserbaidschan geäußert hätten. Strenz habe mindestens 22 000 Euro erhalten und sich mit "pro-aserbaidschanischem Verhalten" hervorgetan haben, hieß es weiter.

Strenz hat Hausverbot im Europarat

Strafrechtliche Folgen hatte das für die Bundestagsabgeordnete bislang nicht, wohl aber politische. Im Bundestag wurde bereits eine Geldstrafe gegen Strenz verhängt. Zusammen mit 14 weiteren Personen hat sie Hausverbot in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg. Mit der Aufhebung der Immunität kann nun auch strafrechtlich gegen Strenz vorgegangen werden. Für die Organisation Lobby Control ist das Wasser auf die Mühlen. Lobby Control forderte schon nach dem 20.000-Euro-Ordnungsgeld im Bundestag weitere Ermittlungen gegen die Abgeordnete. . "Gegen Karin Strenz wird tatsächlich wegen möglicher Abgeordnetenbestechung im Aserbaidschan-Fall ermittelt. Die Ermittlungen drehen sich auch um Geldwäsche", hieß es von dort. Medienberichten zufolge soll die Durchsuchungen bei Karin Strenz schon am Donnerstagmittag begonnen haben. 

+++Alles zur Aserbaidschan-Affäre von Karin Strenz lesen Sie hier+++

Das Verhalten von Strenz in der Aserbaidschan als Korruption zu bezeichnen möge man aber bitte unterlassen, teilte der Anwalt der Abgeordneten mit. Das taten unter anderem andere Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern und der Nordkurier. Die 51-Jährige legt wert darauf, dass ihr nicht Korruption nachgewiesen wurde, obwohl sie nachweislich mit einem autoritären Regime gekungelt, Geld als „neutrale Beobachterin” angenommen und das später nicht angegeben hat. Der Untersuchungsbericht nenne dies nicht „Korruption”, sondern ein schweres Fehlverhalten. Darauf pochte sie in einem Anwaltsschreiben an den Nordkurier. Wir nennen dieses Verhalten seitdem „strenzen”.

Auch die Immunität von Alexander Gauland (AfD) wurde am Donnerstag aufgehoben. Hintergrund sind Ermittungen wegen eines privaten Steuerdelikts.