Coronavirus
Caffier warnt vor Privatreisen zu Ostern
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
An diesem Wochenende wird es warm, der Frühling ist da. Die Uhr wird auf Sommerzeit umgestellt, die Abende werden länger. Zeit für Geselligkeit und Familienleben. Eigentlich. In der Corona-Krise aber ist es der Innenminister höchstpersönlich, der mit Blick auf die nächsten Wochen und das nahende Osterfest vor sozialen Kontakten – und damit auch vor den traditionell großen Familientreffen warnt. „Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt es, Verwandtenbesuche in Zeiten einer Pandemie grundsätzlich zu vermeiden“, macht Caffier unmissverständlich deutlich.
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Mit emotionalen und persönlichen Worten wendet sich der christdemokratische Politiker an die Bürger in MV: „Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf Privatreisen, auch zum Osterfest!“ Auch wenn es schwerfalle – aber in dieser Phase der Pandemie könne es nur diese einfache, rationale Entscheidung geben. Familienbesuche könne man nachholen. Caffier weiter: „Jetzt müssen wir, Staat und Bürger gemeinsam, alles tun, um Menschenleben zu retten.“
Besuch von Kernfamilie möglich
Der Innenminister weist aber auch darauf hin, dass ein Besuch von Angehörigen der Kernfamilie möglich sei. Es sei denn, der Besucher komme aus einem Risikogebiet. Zur Kernfamilie gehörten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkel.
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Unterstützung findet Caffier bei den Landräten in MV. So machte Sebastian Constien (Landkreis Rostock) am Freitag deutlich, das Kontaktverbot und die Reisesperre weiterhin konsequent durchzusetzen. „Ich habe mich mit den Kommunen im Kreis darauf verständigt, Familienbesuche von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin zu unterbinden. Ich halte es für dringend geboten, jeden möglichen Einschleppungsweg für das neue Corona-Virus zu unterbrechen“, erklärte Constien.
Zu dieser klaren Positionierung auf kommunaler Ebene passen auch Hinweise auf existierende Schreiben von Ämtern an Bürgermeister kleinerer Kommunen. Dort werden Bürgermeister dazu angehalten, in den Dörfern darauf zu achten, dass Haus- und Wohnungsbesitzer keine Verwandten unterbringen, die ihren Erstwohnsitz nicht in MV hätten. So mancher Bürgermeister zeigte sich ob dieser Schreiben schon verwundert – hatte man doch stets die Überwachung von geltenden Regeln im öffentlichen Raum im Aufgabenbereich der Polizei angesiedelt.
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