Awo-Affäre
Chefgehälter spalten die Wohlfahrt in MV
Schwerin / Lesedauer: 3 min

Andreas Becker
Ob da der Wunsch Vater des Gedankens war? Geradezu euphorisch bezeichnete MV-Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) vor wenigen Tagen die Einführung einer Transparenzdatenbank als Erfolgsgeschichte. Laut des am 1. Januar 2020 verabschiedeten Wohlfahrtgesetzes werden die Sozialverbände verpflichtet, unter anderem ihre Geschäftsführergehälter in der Datenbank zu veröffentlichen.
Transparenzdatenbank im Wohlfahrtsgesetz verankert
Doch die optimistischen Worte Dreses hinsichtlich der Transparenzdatenbank stimmen offenbar nicht mit dem überein, was in der Datenbank wirklich Schwarz auf Weiß steht. Obwohl das Gesetz mittlerweile seit gut 18 Monaten existiert und die Sozialministerin stets betont hat, dass Fördergelder an die Wohlfahrt nur ausgezahlt würden, wenn diese im Gegenzug offen über Geschäftsstruktur, Geschäftsgebaren und Geschäftsgehälter informieren würden, hält sich die Auskunftsfreudigkeit der Sozialverbände in überschaubaren Grenzen.
Üppige Gehälter, Vetternwirtschaft und finanzielle Abhängigkeiten zwischen Vorständen und Geschäftsführungen hatten die Wohlfahrt in den vergangenen Jahren deutschlandweit in Verruf gebracht. In MV wird aktuell noch die Awo-Affäre juristisch aufgearbeitet – zwei ehemalige Manager sind wegen des Vorwurfs der schweren Untreue angeklagt.
Awo und DRK mauern weiter
Mit allerlei Kniffen wird auch jetzt noch in der Wohlfahrt versucht, konkrete Angaben zu vermeiden. So drucken beispielsweise die Awo-Verbände in Demmin, Rostock und Neubrandenburg einfach nichtssagende Tarifverträge ab, die seitenlang Entgeltgruppen auflisten – ohne Hinweis auf die Gehälter der Wohlfahrtsbosse. Auch die Awo Müritz – dort begann der Wohlfahrtsskandal vor fünf Jahren – hat außer dem Tarifvertrag und einer offenbar niedrigen Lernkurve nichts zu bieten.
Der DRK-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern löst das Transparenzproblem in bewährter Manier: Wie auch bei den Vorwürfen der Vetternwirtschaft vor drei Jahren im DRK-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte wird ein Gutachten bestellt, das am Ende bescheinigt, dass die Gehälter der Geschäftsführung „deutlich unterhalb“ von vergleichbaren Einrichtungen liegen würden. Auch beim Arbeitersamariterbund und der Volkssolidarität taucht in der Transparenzdatenbank unter dem Stichwort „Vergütungen“ immer wieder der Hinweise „Keine Ergebnisse gefunden“ auf.
Caritas als positives Beispiel
Doch es gibt auch positive Beispiele: Wie schon seit Beginn der Awo-Affäre kämpft die Caritas in MV um größtmögliche Offenheit – und schreibt in der Datenbank in aller Deutlichkeit, dass ihre beiden Vorstandschef jährlich mit jeweils 120.000 Euro plus Dienstwagen vergütet werden. Beim Paritätischen erhält der Geschäftsführer 96.000 Euro plus Dienstwagen und bei der Diakonie streichen die Bosse zwischen 73.000 und 140.000 Euro ein.
Ob all dies schon eine Erfolgsgeschichte ist? Zweifel dürfen sicherlich erlaubt sein. Wobei der Sprecher der Sozialministerin den Sozialverbänden Mut macht: „Mit der Veröffentlichung der Gehälter bricht die Welt nicht zusammen.“