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Corona-Notbremse in MV besiegelt – Das steht jetzt fest

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Zum Start in die neue Woche müssen sich die Menschen in MV auf zahlreiche verschärfte Corona-Regeln einstellen. Betroffen sind etliche Bereiche des täglichen Lebens.
Veröffentlicht:17.04.2021, 09:58

Von:
  • dpa
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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat die bereits angekündigten verschärften Corona-Maßnahmen endgültig beschlossen. Damit müssen von kommenden Montag an etwa viele Geschäfte wieder schließen, Kitas und Schulen haben grundsätzlich geschlossen, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am späten Freitagabend in Schwerin mitteilte. Ausnahmen gelten für Schüler der Abschlussklassen, für Schüler bis Klasse sechs und Kleinkinder wird eine Notbetreuung gewährleistet, hieß es bereits am Freitagnachmittag.

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Zudem werden die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft: Angehörige eines Haushalts und nicht zusammenwohnende Paare dürfen sich künftig nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Die verschärften Maßnahmen hatte Schwesig bereits am Donnerstag angekündigt. Im zweiten Teil des Landes-Corona-Gipfels mit Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und der Wirtschaft wurde die Verordnung nun beschlossen. Ziel ist es, die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz wieder deutlich zu senken. Am Freitag lag diese laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) bei 146 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche.

Infektionszahlen in MV verschärft

Lars Kaderali von der Universität Greifswald erläuterte, wie sich die Infektionszahlen im Bundesland verschärft haben. Im März habe die landesweite Inzidenz noch bei rund 70 gelegen, außerdem hätten etwa 50 Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen gelegen – nun treffe das für rund 70 Patienten zu. Schwesig betonte, dass die Lage mittlerweile in allen Regionen des Bundeslandes schwierig sei. Keiner der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte liege mehr unter dem Inzidenzwert von 100.

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In weiten Teilen des Bundeslandes gelten bereits nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens. Dies gilt etwa für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte. Eine solche Regelung kann laut Schwesig aus juristischen Gründen nicht landesweit geregelt werden, sondern muss von jeder Region selbst verhängt werden.

Lebensmittelläden, Baumärkte und Co. bleiben offen

Im verschärften Corona-Lockdown sollen weiterhin sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet bleiben, also etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Poststellen, Sanitätshäuser, Optiker und Banken. Zudem dürfen laut Beschlusspapier beispielsweise Blumenläden, Buchhandlungen, Garten- und Baumärkte landesweit geöffnet bleiben.

Außenbereiche von Zoos und Tierparks sollen Besucher empfangen dürfen. Friseurbesuche sind weiterhin möglich, dafür ist jedoch ein negativer Corona-Test notwendig, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Andere körpernahe Dienstleistungen, wie etwa in Kosmetikstudios, sind nicht erlaubt.

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Strikte Einreisebeschränkung

Wer einen Zweitwohnsitz im Nordosten hat oder Dauercamper ist, darf künftig nicht mehr aus anderen Bundesländern einreisen. Gleiches gilt für Kleingartenpächter oder Bootseigner. Hier ist laut Landesregierung eine Übergangsfrist bis kommenden Freitag vorgesehen.

Wirtschaftsvertreter forderten indes weitere Hilfsgelder. „Die Wirtschaft in MV erwartet, dass zeitgleich mit den weiteren Beschlüssen zur Pandemiebekämpfung geklärt ist, wie ausreichende Entschädigungen schnell und unbürokratisch an die betroffenen Unternehmen ausbezahlt werden können”, teilten die drei Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land mit.

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigte sich besorgt, dass von Montag an trotz der angekündigten Notbetreuung viele Kinder in die Kitas gehen würden, weil die Ausnahmeregelungen sehr weit gefasst seien. Anspruch auf die Notfallbetreuung können nach Angaben des Sozialministeriums etwa Alleinerziehende oder Eltern haben, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet. Dazu zählen beispielsweise der Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei und Feuerwehr sowie Schulen. Eltern müssen erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anders gewährleistet werden kann.