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Corona-Regeln für Kinder mit Schnupfen gelockert

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Kita-Kinder in MV mussten wegen jedem kleinen Schnupfen zum Arzt oder ins Abstrichzentrum, bevor sie in die Einrichtung durften. Diese Corona-Regel wurde entschärft.
Veröffentlicht:04.10.2021, 18:48

Von:
  • Nordkurier
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Kinder mit Schnupfen, Husten oder anderen Erkältungssymptomen müssen vor dem Besuch im Kindergarten nicht mehr zum Arzt. Das gilt ab Dienstag, dem 5. Oktober, und tritt mit der neuen Corona-Kindertagesförderungsverordnung in Kraft.

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Bisher mussten Kinder mit Schnupfen ab der Stufe Gelb vor einem weiteren Besuch in der Kita in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. „Diese Regelung ist unabhängig von der risikogewichteten Einstufung für Schnupfnasen aufgehoben”, teilte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerium am Montagnachmittag mit.

Ein negativer Selbsttest von zu Hause genügt

Eine ärztliche Abklärung leichter Erkältungssymptome sei für den Zugang zur Kindertagesförderung nicht mehr erforderlich. Empfohlen wird nunmehr ein Antigen-Selbsttest zu Hause. „Ist dieser negativ ist der uneingeschränkte Besuch der Einrichtung möglich”, heißt es aus dem Sozialministerium. „Diese Neuregelung erfolgt in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie den Kinderärztinnen und Kinderärzten und ist eine deutliche Erleichterung für Eltern und Kinder“, so Ministerin Drese.

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Bei Kindern mit schwereren Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen wie zum Beispiel Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall oder Erbrechen sei natürlich weiterhin ein Arztbesuch vor der Kita erforderlich.

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