Maske, Tests und Co

Corona-Regeln - so läuft der Schulstart 2022 in MV ab

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Ferien sind bald vorbei, die Schule geht wieder los: Doch Eltern und Schüler müssen einiges an neuen Corona-Regeln beachten vor dem Schulstart am 3. Januar. Wir erklären, was jetzt gilt.
Veröffentlicht:29.12.2021, 15:08

Von:
  • Henning Stallmeyer
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Mit dem neuen Jahr enden auch die Weihnachtsferien in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Schulstart am 3. Januar müssen Schüler wieder einiges an alten und neuen Corona-Regeln beachten. So besteht in allen Schulen des Landes in den ersten 14 Tagen nach Unterrichtsbeginn unabhängig vom Inzidenzgeschehen eine Maskenpflicht. Dieselbe Prozedur galt auch schon nach den Herbstferien.

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Außerdem wird die Testfrequenz erhöht. Statt wie bisher zweimal pro Woche, sollen Schüler nun dreimal in der Woche auf das Coronavirus getestet werden. Das gilt auch für bereits genesene und vollständig geimpfte Schüler, wie das Bildungsministerium auf ihrer Internetseite mitteilt.

Die Testpflicht kann erfüllt werden durch:

- einen in der Schule ausgeführten Selbsttest unter Aufsicht eines Lehrers

- eine tagesaktuelle Bescheinigung eines anerkannten Testzentrums,

- durch einen zuhause ausgeführten Selbsttest, der von den Eltern oder von volljährigen Schülern selbst bestätigt wird.

Wie bislang nach allen Ferien in der Corona-Zeit müssen Schüler auch eine unterschriebene Erklärung über ihr Reiseverhalten (vormals: Gesundheitsbestätigung) in den Ferien bei Schulbeginn vorlegen.

Die erforderlichen Dokumente zum Download finden Sie hier

Impfung ist keine Voraussetzung für Präsenzunterricht

Auch das Bildungsministerium appelliert an die Menschen, sich Impfen zu lassen. Die Impfung nehme einen wichtigen Stellenwert ein bei den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, heißt es vonseiten des Ministeriums: „Durch ausreichenden Schutz für die Erwachsenen werden auch die Kinder geschützt, die bislang noch nicht geimpft sind”. Eine Studie der Universität Greifswald und der Universität Rostock hat ergeben, dass die Impfquote bei den in der Schule Beschäftigten zwischen 80 und 100 Prozent liegt – ein guter Wert, der deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt, findet ein Ministeriumssprecher.

Gleichzeitig stellt das Ministerium klar, dass das Impfangebot insbesondere für Schüler freiwillig und nicht verpflichtend sei. Eine Impfung sei keineswegs Voraussetzung für den Präsenzunterricht.